Welcome Infos

Arbeiten in Brandenburg

Arbeiten, ausbilden, studieren, forschen ... Brandenburg ist ein aufstrebendes Bundesland und bietet ein breites Spektrum an Karrieremöglichkeiten in vielen verschiedenen Branchen. 

Der Brandenburger Arbeitsmarkt sucht internationale Fachkräfte. Im Welcome-Info-Center des Fachkräfteportals Brandenburg erhalten Sie einen schnellen Überblick über ihre Möglichkeiten in Brandenburg zu leben und zu arbeiten. 

Welche Beschäftigung suchen Sie?

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Europäische Union + EFTA

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Ausbildung zur FachkraftAusbildung zur Fachkraft Qualifizierte Berufsausbildung 2,5 bis 4 Jahre

Sie haben einen Ausbildungsplatz für eine Berufsausbildung in einem Brandenburger Unternehmen gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Die Voraussetzungen sind für handwerkliche, kaufmänische, industrielle, soziale oder medizinische Berufe sehr ähnlich. 


Infos zu den Rahmenbedingungen:

Voraussetzungen:
Um in Brandenburg eine Ausbildung zu beginnen, brauchen Sie einen anerkannten Schulabschluss. Die sprachliche Mindestanforderung für eine Ausbildung liegt bei B1.

Einreise: 

Sie können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (EU-Freizügigkeit). 

Aufenthalt: 

Sie können sich 90 Tage in Brandenburg unangemeldet aufhalten. Für einem längeren Aufenthalt besteht in Brandenburg (wie in ganz Deutschland) eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen. 

Hinweise: 

Ab dem ersten Tag der Einreise benötigen Sie eine gültige Krankenversicherung. Informieren Sie sich, ob Ihre bestehende Krankversicherung die deutschen Krankenversicherungsleistungen abdeckt. 

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ArbeitsplatzsucheArbeitsplatzsuche Arbeitsplatz in Brandenburg finden

Sie suchen einen Arbeitsplatz und sind EU-Bürgerin bzw. Bürger? Dann bietet Ihnen Brandenburg vielfältige Möglichkeiten! 


Infos zu den Rahmenbedingungen:

Voraussetzungen:
Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie sieht vor, dass Berufsabschlüsse in der Regel als gleichwertig in den Mitgliedsstaaten der EU anerkannt werden. Bei einigen Berufen (reglementierte Berufe) muss eine Anerkennung der Qualifikation nachgewiesen werden. 

Einreise: 

Sie können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (EU-Freizügigkeit). 

Aufenthalt: 

Sie können sich 90 Tage in Brandenburg unangemeldet aufhalten. Für einem längeren Aufenthalt besteht in Brandenburg (wie in ganz Deutschland) eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen. 

Hinweise: 

Ab dem ersten Tag der Einreise benötigen Sie eine gültige Krankenversicherung. 

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ArbeitenArbeiten Karriere in Brandenburg

Sie haben einen Arbeitsplatz gefunden? Dann herzlich willkommen in Brandenburg!


Infos zu den Rahmenbedingungen:

Voraussetzungen:
Sie können in vielen Berufen arbeiten. Berufsabschlüsse werden in der Regel in den Mitgliedsstaaten der EU als gleichwertig anerkannt werden. 
Bei einigen Berufen (reglementierte Berufe) muss eine Anerkennung der Qualifikation nachgewiesen werden. In der Regel empfiehlt es sich jedoch, vor der Berufsausübung ein Anerkennungsverfahren zu durchlaufen.

Einreise: 

Sie können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (EU-Freizügigkeit). 

Aufenthalt: 

Sie können sich 90 Tage in Brandenburg unangemeldet aufhalten. Für einem längeren Aufenthalt besteht in Brandenburg (wie in ganz Deutschland) eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen. 

Hinweise: 

Ab dem ersten Tag der Einreise benötigen Sie eine gültige Krankenversicherung. 

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StudiumStudium Aufenthalt zum Zwecke des Studiums

In Brandenburg erwarten Sie vielfältige Möglichkeiten zu studieren.


Infos zu den Rahmenbedingungen:

Voraussetzungen:
Um in Deutschland studieren zu können, benötigen Sie einen Schulabschluss, der Sie für ein Studium qualifiziert (Hochschulzugangsberechtigung) oder einen anerkannten Studienabschluss.

Einreise: 

Sie können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (EU-Freizügigkeit).

Aufenthalt: 

Sie können sich 90 Tage in Brandenburg unangemeldet aufhalten. Für einem längeren Aufenthalt besteht in Brandenburg (wie in ganz Deutschland) eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen. 

Hinweise: 

Für einen deutschsprachigen Studiengang müssen ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sein. Es werden zahlreiche Sprachkurse angeboten.

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ForschungForschung Promovieren oder Teilnahme an Forschungsprojekten

In Brandenburg erwartet Sie eine reichhaltige Forschungslandschaft, die Ihnen viele Wege bietet, Ihre Karriere in der Forschung voranzubringen.

Infos zu den Rahmenbedingungen:

Voraussetzungen:
Wenn Sie einen Doktortitel erwerben möchte, brauchen Sie einen in Deutschland anerkannten Universitätsabschluss. Generell bilden die Anerkennung des Examens oder der fachlichen Voraussetzungen die Grundlage für Ihren forschenden Aufenthalt.

Einreise: 

Sie können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (EU-Freizügigkeit).

Aufenthalt: 

Sie können sich 90 Tage in Brandenburg unangemeldet aufhalten. Für einem längeren Aufenthalt besteht in Brandenburg (wie in ganz Deutschland) eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen. 

Hinweise: 

In strukturierten Programmen ist die Teamsprache häufig Englisch und die begleitenden Kurse werden auf Englisch angeboten. Dennoch kann in einigen Fällen für die Einschreibung in einen Promotionsstudiengang ein Nachweis über Deutschkenntnisse verlangt werden.

GründungGründung Selbstständiges Unternehmen starten

Sie haben eine Niederlassungsfreiheit in Deutschland und Sie dürfen sich ohne besondere Erlaubnis in Brandenburg selbständig machen.


Infos zu den Rahmenbedingungen:

Voraussetzungen:
Sie müssen die jeweiligen Anforderungen des Berufsfeldes beachten in dem Sie gründen möchten. Um in manchen Berufen selbständig arbeiten zu dürfen, müssen zunächst Ihre Qualifikationen überprüft und anerkannt werden. Das gilt insbesondere für hochqualifizierte Berufe, wie z.B. im medizinischen Bereich.

Einreise: 

Sie können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (EU-Freizügigkeit).

Aufenthalt: 

Sie können sich 90 Tage in Brandenburg unangemeldet aufhalten. Für einem längeren Aufenthalt besteht in Brandenburg (wie in ganz Deutschland) eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen. 

Hinweise: 

Wenn Ihre Selbständigkeit zu den „Freien Berufen“ gehört, dann müssen Sie Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt anmelden. Gehört Ihre Selbständigkeit zu einem „Gewerbe“, dann müssen Sie Ihre Selbständigkeit bei einem Gewerbeamt anmelden. 

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ArbeitenArbeiten Qualifizierte Beschäftigung mit Berufserfahrung

Mit dem Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene können Personen mit bereits erworbenen berufspraktischen Kenntnissen im in Deutschland angestrebten Beruf in allen nicht reglementierten Bereichen einreisen (§ 19c Abs. 2 AufenthG in Verbindung mit § 6 BeschV). Eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses in Deutschland ist dafür nicht notwendig.


Infos zu den Rahmenbedingungen:

Voraussetzungen:

  • im Heimatland staatlich anerkannter Berufs-/ bzw. Berufsschulabschluss mit mindestens 2-jähriger Ausbildungsdauer

    oder
  • im Heimatland staatlich anerkannter Hochschulabschluss

    oder
  • Berufsqualifikation von einer deutschen Auslandshandelskammer
  • konkretes Jobangebot oder gültiger Arbeitsvertrag
  • eine Beschäftigung in Deutschland entsprechend der berufspraktischen Kenntnisse im Ausland
  • ein Mindestgehalt 
  • die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Einreise: 

Um nach Deutschland einzureisen benötigen Sie ein Visum, dass bei der Deutschen Botschaft oder einer deutschen Vertretung in ihrem Heimatland beantragt werden kann.

Aufenthalt:
Für den Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis die von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt wird. Die Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden. In Brandenburg (wie in ganz Deutschland) besteht eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen. 

Hinweise:
Für Erteilung des Einreisevisums ist Vorlage einer gültigen Krankenversicherung nötig.
Informieren Sie sich über das Beschleunigte Fachkräfteverfahren – es kann den Einreiseprozess mithilfe Ihres Arbeitgebers verkürzen.
 

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ArbeitenArbeiten Visum zum Arbeiten für Fachkräfte

Wenn Sie eine Arbeitsstelle in Deutschland gefunden haben und eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben, können Sie eine Visum nach § 18a AufenthG beziehungsweise § 18b AufenthG beantragen und in Deutschland als Fachkraft arbeiten.


Infos zu den Rahmenbedingungen:

Voraussetzungen:

  • Gleichwertigkeit oder Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschul- oder Berufsabschlusses (Ggf. Berufsausübungserlaubnis)
  • Konkretes Jobangebot in Deutschland oder gültiger Arbeitsvertrag
  • Mindestgehalt bei Personen über 45 Jahre

Einreise: 

Um nach Deutschland einzureisen benötigen Sie ein Visum, dass bei der Deutschen Botschaft oder einer deutschen Vertretung in ihrem Heimatland beantragt werden kann.

Aufenthalt:
Für den Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis die von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt wird. Die Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden. In Brandenburg (wie in ganz Deutschland) besteht eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen. 

Hinweise:
Für die Erteilung des Einreisevisums ist Vorlage einer gültigen Krankenversicherung nötig.
Informieren Sie sich über das Beschleunigte Fachkräfteverfahren – es kann den Einreiseprozess mithilfe Ihres Arbeitgebers verkürzen.

 

Erwerbsmigration "Blaue Karte EU"Erwerbsmigration "Blaue Karte EU" Fachkraft mit hoher Qualifikation

Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) ist ein Visum zur Arbeitsaufnahme für Fachkräfte mit akademischen Abschlüssen, Bildungsabschlüssen mit mindestens drei Jahre Ausbildungsdauer oder IT-Fach- und Führungskräfte ohne formale Qualifikation (§ 18g Abs. 2 AufenthG). Die Vorteile gegenüber dem Visum zum Arbeiten für Fachkräfte sind kürzere Fristen bei der Niederlassungserelaubnis und vereinfachter Familiennachzug (bis hin zum Nachzug der Eltern und Schwiegereltern).


Infos zu den Rahmenbedingungen:

Voraussetzungen:

  • Deutscher Hochschulabschluss oder ein vergleichbarer ausländischer Hochschulabschlusses, 
  • ein konkretes Jobangebot in Deutschland mit einem Mindestgehalt,
  • eine Beschäftigung in Deutschland angemessen der Qualifikation,
  • ein Arbeitsvertrag von mindestens 6 Monate.

Einreise: 

Um nach Deutschland einzureisen benötigen Sie ein Visum, dass bei der Deutschen Botschaft in ihrem Heimatland beantragt werden kann.

Aufenthalt:
Für den Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis die von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt wird. Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden. In Brandenburg (wie in ganz Deutschland) besteht eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen. 

Hinweis:
Für die Erteilung des Einreisevisums ist Vorlage einer gültigen Krankenversicherung nötig.

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    GründungGründung Visum zur Selbständigkeit

    Für die Einreise nach Deutschland zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit benötigen Sie ein  Visum nach § 21 Abs. 1 AufenthG beziehungsweise § 21 Abs. 5 AufenthG . Abhängig davon, ob Sie gewerbetreibend oder freiberuflich tätig werden wollen, gibt es unterschiedliche Bedingungen.


    Infos zu den Rahmenbedingungen:

    Voraussetzungen:

    Gewerbetreibende (§ 21 Abs. 1 AufenthG)

    • Vorhandensein von wirtschaftlichem Interesse oder regionalem Bedürfnis bezüglich Ihres Produktes oder Ihrer Dienstleistung
    • positive Auswirkung durch Ihre Tätigkeit auf die deutsche Wirtschaft
    • gesicherte Finanzierung durch Eigenkapital beziehungsweise Kreditzusage
    • Personen über 45 Jahren müssen angemessene Altersversorgung nachweisen

    oder

    Freiberufler (§ 21 Abs. 5 AufenthG)

    • Erlaubnis zur Ausübung des Berufs, den Sie freiberuflich nachgehen wollen
    • Nachweis über Finanzierung des Vorhabens
    • Personen über 45 Jahren müssen angemessene Altersversorgung nachweisen

    Einreise: 

    Um nach Deutschland einzureisen benötigen Sie ein Visum, dass bei der Deutschen Botschaft oder einer deutschen Vertretung in ihrem Heimatland beantragt werden kann.

    Aufenthalt:
    Für den Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis die von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt wird. Die Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden. In Brandenburg (wie in ganz Deutschland) besteht eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen. 

    Hinweise:
    Für Erteilung des Einreisevisums ist Vorlage einer gültigen Krankenversicherung nötig.
    Informieren Sie sich über das Beschleunigte Fachkräfteverfahren – es kann den Einreiseprozess mithilfe Ihres Arbeitgebers verkürzen.

    Links und Broschüren:

    Programme/Übersichten:

    • RESTART for newcomers: kostenfreies Gründungsprogramm für Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung
    • Lotsendienst: kostenfreie Gründungsberatung für Migrantinnen und Migranten mit Wohnsitz in Brandenburg

    Sonderregelungen

    Westbalkanregelung

    Länderliste

    ArbeitssucheArbeitssuche Arbeitsstelle ohne spezifizierte Anforderungen

    Durch die sogenannte Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) können Staatsangehörige Albaniens, Bosnien-Herzegowinas, Kosovos, der Republik Nordmazedonien, Montenegros und Serbiens in Deutschland unter vereinfachten Bedingungen arbeiten. Sie gilt für jede Art der Beschäftigung und Sie müssen keinen anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss nachweisen. Davon ausgenommen sind reglementierte Berufe zum Beispiel in der Medizin.

    Das Visumverfahren können Sie mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Dazu muss Ihr künftiger Arbeitgeber beziehungsweise Ihre künftige Arbeitgeberin die sogenannte Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, bevor Sie einen Termin zur Visumbeantragung vereinbaren. Sobald dieser die Zustimmung erhalten hat, können Sie das Visum unter Vorlage dieser Vorabzustimmung beantragen.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der bei der deutschen > Bundesagentur für Arbeit.

    Sonderregelungen

    spezielle Branchen

    IT-BerufeIT-Berufe Blaue Karte EU

    Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) ist ebenfalls ein Visum zur Arbeitsaufnahme und richtet sich an Drittstaatsangehörige mit akademischen Abschlüssen, Bildungsabschlüssen mit mindestens drei Jahre Ausbildungsdauer oder IT-Fach- und Führungskräfte ohne formale Qualifikation (§ 18g Abs. 2 AufenthG).


    Infos zu den Rahmenbedingungen:
    Für die Blaue Karte EU muss eine der Qualifikation angemessenen Beschäftigung vorliegen und ein bestimmtes Gehalt verdient werden.

    Voraussetzungen für IT-Fachkräfte mit formaler Qualifikation:

    • Deutscher Hochschulabschluss oder Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses oder 
    • Deutscher Bildungsabschluss oder Vergleichbarkeit des ausländischen Bildungsabschlusses mit mindestens 3-jähriger Ausbildungsdauer und
    • konkretes Jobangebot in Deutschland
    • Beschäftigung in Deutschland angemessen der Qualifikation
    • Arbeitsvertrag mit mindestens 6 Monaten Beschäftigung
    • Mindestgehalt pro Jahr: 

      Regelberufe: 45.300 € brutto (Jahr 2024) sowie keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nötig

      Engpassberufe (> Liste der Engpassberufe): 41.041,80 € brutto (Jahr 2024) sowie Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

      mit Abschluss nicht älter als 3 Jahre (Berufseinsteiger/Berufseinsteigerinnen): 41.041,80 € brutto (Jahr 2024) sowie Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

    Voraussetzungen Blaue Karte EU für IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation

    • konkretes Jobangebot als IT-Fachkraft
    • Beschäftigung in Deutschland angemessen der Qualifikation
    • Arbeitsvertrag mit mindestens 6 Monaten Beschäftigung
    • mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich in vergangenen 7 Jahren
    • mindestens Bruttojahresgehalt von 41.041,80 € brutto (Jahr 2024) 
    • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

    Einreise: 

    Um nach Deutschland einzureisen benötigen Sie ein Visum, dass bei der Deutschen Botschaft oder einer deutschen Vertretung in ihrem Heimatland beantragt werden kann.

    Aufenthalt:
    Für den Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis die von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt wird. Die Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden. In Brandenburg (wie in ganz Deutschland) besteht eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen. 

    Hinweise:
    Für Erteilung des Einreisevisums ist Vorlage einer gültigen Krankenversicherung nötig.
    Informieren Sie sich über das Beschleunigte Fachkräfteverfahren – es kann den Einreiseprozess mithilfe Ihres Arbeitgebers verkürzen.
     

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    Arbeiten in der PflegeArbeiten in der Pflege

    Mit der Sonderregelung für Pflegehilfskräfte können Personen mit einer Pflegeausbildung von weniger als drei Jahren pflegerische Tätigkeiten ausüben § 19c Abs. 1 AufenthG  in Verbindung mit § 22a BeschV. Die Ausbildung muss in Deutschland absolviert worden sein oder die ausländische Qualifikation als Pflegehilfskraft muss anerkannt werden.


    Infos zu den Rahmenbedingungen:

    Voraussetzungen:

    • Ausbildung als Pflegehilfskraft/Pflegeassistenz in Deutschland

    oder

    • ausländische Qualifikation als Pflegehilfskraft (eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung in einer Pflegehilfstätigkeit)
    • konkretes Jobangebot oder gültiger Arbeitsvertrag als Pflegehilfskraft
    • für Personen über 45 Jahren gilt ein Mindestgehalt pro Jahr von 49.830 € brutto (Jahr 2024) oder es muss eine angemessene Altersversorgung nachgewiesen werden
    • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

    Einreise: 

    Um nach Deutschland einzureisen benötigen Sie ein Visum, dass bei der Deutschen Botschaft oder einer deutschen Vertretung in ihrem Heimatland beantragt werden kann.

    Aufenthalt:
    Für den Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis die von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt wird. Die Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden. In Brandenburg (wie in ganz Deutschland) besteht eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen. 

    Hinweise:
    Für Erteilung des Einreisevisums ist Vorlage einer gültigen Krankenversicherung nötig.
    Informieren Sie sich über das Beschleunigte Fachkräfteverfahren – es kann den Einreiseprozess mithilfe Ihres Arbeitgebers verkürzen.

     

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    Das Welcome Center dient lediglich als Informationsquelle und wir können keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Inhalten nicht um rechtsverbindliche Texte handelt und diese daher keine rechtliche Verbindlichkeit haben.