Welcome Infos
Arbeiten, ausbilden, studieren, forschen ... Brandenburg ist ein aufstrebendes Bundesland und bietet ein breites Spektrum an Karrieremöglichkeiten in vielen verschiedenen Branchen.
Der Brandenburger Arbeitsmarkt sucht internationale Fachkräfte. Im Welcome-Info-Center des Fachkräfteportals Brandenburg erhalten Sie einen schnellen Überblick über ihre Möglichkeiten in Brandenburg zu leben und zu arbeiten.
Sie haben einen Ausbildungsplatz für eine Berufsausbildung in einem Brandenburger Unternehmen gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Die Voraussetzungen sind für handwerkliche, kaufmänische, industrielle, soziale oder medizinische Berufe sehr ähnlich.
Infos zu den Rahmenbedingungen:
Voraussetzungen:
Um in Brandenburg eine Ausbildung zu beginnen, brauchen Sie einen anerkannten Schulabschluss. Die sprachliche Mindestanforderung für eine Ausbildung liegt bei B1.
Einreise:
Sie können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (EU-Freizügigkeit).
Aufenthalt:
Sie können sich 90 Tage in Brandenburg unangemeldet aufhalten. Für einem längeren Aufenthalt besteht in Brandenburg (wie in ganz Deutschland) eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen.
Hinweise:
Ab dem ersten Tag der Einreise benötigen Sie eine gültige Krankenversicherung. Informieren Sie sich, ob Ihre bestehende Krankversicherung die deutschen Krankenversicherungsleistungen abdeckt.
Sie suchen einen Arbeitsplatz und sind EU-Bürgerin bzw. Bürger? Dann bietet Ihnen Brandenburg vielfältige Möglichkeiten!
Infos zu den Rahmenbedingungen:
Voraussetzungen:
Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie sieht vor, dass Berufsabschlüsse in der Regel als gleichwertig in den Mitgliedsstaaten der EU anerkannt werden. Bei einigen Berufen (reglementierte Berufe) muss eine Anerkennung der Qualifikation nachgewiesen werden.
Einreise:
Sie können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (EU-Freizügigkeit).
Aufenthalt:
Sie können sich 90 Tage in Brandenburg unangemeldet aufhalten. Für einem längeren Aufenthalt besteht in Brandenburg (wie in ganz Deutschland) eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen.
Hinweise:
Ab dem ersten Tag der Einreise benötigen Sie eine gültige Krankenversicherung.
Sie haben einen Arbeitsplatz gefunden? Dann herzlich willkommen in Brandenburg!
Infos zu den Rahmenbedingungen:
Voraussetzungen:
Sie können in vielen Berufen arbeiten. Berufsabschlüsse werden in der Regel in den Mitgliedsstaaten der EU als gleichwertig anerkannt werden.
Bei einigen Berufen (reglementierte Berufe) muss eine Anerkennung der Qualifikation nachgewiesen werden. In der Regel empfiehlt es sich jedoch, vor der Berufsausübung ein Anerkennungsverfahren zu durchlaufen.
Einreise:
Sie können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (EU-Freizügigkeit).
Aufenthalt:
Sie können sich 90 Tage in Brandenburg unangemeldet aufhalten. Für einem längeren Aufenthalt besteht in Brandenburg (wie in ganz Deutschland) eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen.
Hinweise:
Ab dem ersten Tag der Einreise benötigen Sie eine gültige Krankenversicherung.
In Brandenburg erwarten Sie vielfältige Möglichkeiten zu studieren.
Infos zu den Rahmenbedingungen:
Voraussetzungen:
Um in Deutschland studieren zu können, benötigen Sie einen Schulabschluss, der Sie für ein Studium qualifiziert (Hochschulzugangsberechtigung) oder einen anerkannten Studienabschluss.
Einreise:
Sie können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (EU-Freizügigkeit).
Aufenthalt:
Sie können sich 90 Tage in Brandenburg unangemeldet aufhalten. Für einem längeren Aufenthalt besteht in Brandenburg (wie in ganz Deutschland) eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen.
Hinweise:
Für einen deutschsprachigen Studiengang müssen ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sein. Es werden zahlreiche Sprachkurse angeboten.
In Brandenburg erwartet Sie eine reichhaltige Forschungslandschaft, die Ihnen viele Wege bietet, Ihre Karriere in der Forschung voranzubringen.
Infos zu den Rahmenbedingungen:
Voraussetzungen:
Wenn Sie einen Doktortitel erwerben möchte, brauchen Sie einen in Deutschland anerkannten Universitätsabschluss. Generell bilden die Anerkennung des Examens oder der fachlichen Voraussetzungen die Grundlage für Ihren forschenden Aufenthalt.
Einreise:
Sie können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (EU-Freizügigkeit).
Aufenthalt:
Sie können sich 90 Tage in Brandenburg unangemeldet aufhalten. Für einem längeren Aufenthalt besteht in Brandenburg (wie in ganz Deutschland) eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen.
Hinweise:
In strukturierten Programmen ist die Teamsprache häufig Englisch und die begleitenden Kurse werden auf Englisch angeboten. Dennoch kann in einigen Fällen für die Einschreibung in einen Promotionsstudiengang ein Nachweis über Deutschkenntnisse verlangt werden.
Sie haben eine Niederlassungsfreiheit in Deutschland und Sie dürfen sich ohne besondere Erlaubnis in Brandenburg selbständig machen.
Infos zu den Rahmenbedingungen:
Voraussetzungen:
Sie müssen die jeweiligen Anforderungen des Berufsfeldes beachten in dem Sie gründen möchten. Um in manchen Berufen selbständig arbeiten zu dürfen, müssen zunächst Ihre Qualifikationen überprüft und anerkannt werden. Das gilt insbesondere für hochqualifizierte Berufe, wie z.B. im medizinischen Bereich.
Einreise:
Sie können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (EU-Freizügigkeit).
Aufenthalt:
Sie können sich 90 Tage in Brandenburg unangemeldet aufhalten. Für einem längeren Aufenthalt besteht in Brandenburg (wie in ganz Deutschland) eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen.
Hinweise:
Wenn Ihre Selbständigkeit zu den „Freien Berufen“ gehört, dann müssen Sie Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt anmelden. Gehört Ihre Selbständigkeit zu einem „Gewerbe“, dann müssen Sie Ihre Selbständigkeit bei einem Gewerbeamt anmelden.
Wenn Sie eine Arbeitsstelle in Deutschland gefunden haben und eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben, können Sie eine Visum nach § 18a AufenthG beziehungsweise § 18b AufenthG beantragen und in Deutschland als Fachkraft arbeiten.
Infos zu den Rahmenbedingungen
Voraussetzungen:
Einreise:
Drittstaatsangehörige, die zum Arbeiten, nach Deutschland einreisen möchten, benötigen ein Visum. Dieses müssen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
Einreise für priveligierte Drittstaatangehörige:
Ausgenommen hiervon sind Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands sowie der USA. Diese können ohne Visum nach Deutschland einreisen.
Vor der Aufnahme einer Beschäftigung müssen Angehörige dieser Länder eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis bei der für den Wohnsitz in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Möchten Sie bereits kurz nach der Einreise anfangen zu arbeiten, empfiehlt sich allerdings die Beantragung eines entsprechenden Visums vor der Einreise.
Aufenthalt:
Für den Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis die von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt wird. Die Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden. In Brandenburg (wie in ganz Deutschland) besteht eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen.
Hinweise
Die Beantragung eines Visums und die Einreise nach Deutschland erfolgt in mehrern Schritten – hier bekommen Sie einen Überblick dazu.
Informieren Sie sich über das Beschleunigte Fachkräfteverfahren – es kann den Einreiseprozess mithilfe Ihres Arbeitgebers verkürzen.
Mit dem Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene können Personen mit bereits erworbenen berufspraktischen Kenntnissen im in Deutschland angestrebten Beruf in allen nicht reglementierten Bereichen einreisen (§ 19c Abs. 2 AufenthG in Verbindung mit § 6 BeschV). Eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses in Deutschland ist dafür nicht notwendig.
Infos zu den Rahmenbedingungen
Voraussetzungen:
a) ausländischer Berufsabschluss
b) ausländischer Hochschulabschluss
c) ausländischer Berufsabschluss an deutscher AHK
und
Einreise:
Drittstaatsangehörige, die zum Arbeiten, nach Deutschland einreisen möchten, benötigen ein Visum. Dieses müssen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
Ausgenommen hiervon sind Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands sowie der USA. Diese können ohne Visum nach Deutschland einreisen.
Vor der Aufnahme einer Beschäftigung müssen Angehörige dieser Länder eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis bei der für den Wohnsitz in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Möchten Sie bereits kurz nach der Einreise anfangen zu arbeiten, empfiehlt sich allerdings die Beantragung eines entsprechenden Visums vor der Einreise.
Aufenthalt:
Für den Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis die von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt wird. Die Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden. In Brandenburg (wie in ganz Deutschland) besteht eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen.
Hinweise
Die Beantragung eines Visums und die Einreise nach Deutschland erfolgt in mehreren Schritten – hier bekommen Sie einen Überblick dazu.
Informieren Sie sich über das Beschleunigte Fachkräfteverfahren – es kann den Einreiseprozess mithilfe Ihres Arbeitgebers verkürzen.
Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) ist ein Visum zur Arbeitsaufnahme für Fachkräfte mit akademischen Abschlüssen, Bildungsabschlüssen mit mindestens drei Jahren Ausbildungsdauer oder IT-Fach- und Führungskräfte ohne formale Qualifikation (§ 18g Abs. 2 AufenthG).
Die Vorteile gegenüber dem Visum zum Arbeiten für Fachkräfte sind kürzere Fristen bei der Niederlassungserlaubnis und ein vereinfachter Familiennachzug (bis hin zum Nachzug der Eltern und Schwiegereltern).
Infos zu den Rahmenbedingungen
Voraussetzungen:
a) Deutscher Hochschulabschluss oder ein vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss
oder
b) Deutscher Bildungsabschluss oder Vergleichbarkeit des ausländischen Bildungsabschlusses mit mindestens 3-jähriger Ausbildungsdauer
und
Einreise:
Drittstaatsangehörige, die zum Arbeiten, nach Deutschland einreisen möchten, benötigen ein Visum. Dieses müssen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
Einreise für priveligierte Drittstaatangehörige:
Ausgenommen hiervon sind Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands sowie der USA. Diese können ohne Visum nach Deutschland einreisen.
Vor der Aufnahme einer Beschäftigung müssen Angehörige dieser Länder eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis bei der für den Wohnsitz in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Möchten Sie bereits kurz nach der Einreise anfangen zu arbeiten, empfiehlt sich allerdings die Beantragung eines entsprechenden Visums vor der Einreise.
Aufenthalt:
Für den Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis die von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt wird. Die Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden. In Brandenburg (wie in ganz Deutschland) besteht eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen.
Hinweise
Die Beantragung eines Visums und die Einreise nach Deutschland erfolgt in mehrern Schritten – hier bekommen Sie einen Überblick dazu.
Informieren Sie sich über das Beschleunigte Fachkräfteverfahren – es kann den Einreiseprozess mithilfe Ihres Arbeitgebers verkürzen.
Für die Einreise nach Deutschland zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit benötigen Sie ein Visum nach § 21 Abs. 1 AufenthG beziehungsweise § 21 Abs. 5 AufenthG. Abhängig davon, ob Sie gewerbetreibend oder freiberuflich tätig werden wollen, gibt es unterschiedliche Bedingungen.
Infos zu den Rahmenbedingungen
Voraussetzungen:
Gewerbetreibende (§ 21 Abs. 1 AufenthG)
oder
Freiberufler (§ 21 Abs. 5 AufenthG)
Einreise:
Drittstaatsangehörige, die zum Arbeiten, nach Deutschland einreisen möchten, benötigen ein Visum. Dieses müssen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
Einreise für priveligierte Drittstaatangehörige:
Ausgenommen hiervon sind Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands sowie der USA. Diese können ohne Visum nach Deutschland einreisen.
Vor der Aufnahme einer Selbstständigkeit müssen Angehörige dieser Länder eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis bei der für den Wohnsitz in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Möchten Sie bereits kurz nach der Einreise anfangen zu arbeiten, empfiehlt sich allerdings die Beantragung eines entsprechenden Visums vor der Einreise.
Aufenthalt:
Für den Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis die von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt wird. Die Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden. In Brandenburg (wie in ganz Deutschland) besteht eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen.
Hinweise
Die Beantragung eines Visums und die Einreise nach Deutschland erfolgt in mehrern Schritten – hier bekommen Sie einen Überblick dazu.
Links und Broschüren
Programme/Übersichten
Durch die sogenannte Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) können Staatsangehörige Albaniens, Bosnien-Herzegowinas, Kosovos, der Republik Nordmazedonien, Montenegros und Serbiens in Deutschland unter vereinfachten Bedingungen arbeiten. Sie gilt für jede Art der Beschäftigung und Sie müssen keinen anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss nachweisen. Davon ausgenommen sind > reglementierte Berufe zum Beispiel in der Medizin.
Infos zu den Rahmenbedingungen
Voraussetzungen:
Einreise:
Drittstaatsangehörige der Westbalkanstaaten, die zum Arbeiten nach Deutschland einreisen möchten, benötigen ein Visum. Dieses müssen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
Das Visumverfahren können Sie mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Dazu muss Ihr künftiger Arbeitgeber beziehungsweise Ihre künftige Arbeitgeberin die sogenannte > Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, bevor Sie einen Termin zur Visumbeantragung vereinbaren. Sobald dieser die Zustimmung erhalten hat, können Sie das Visum unter Vorlage dieser Vorabzustimmung beantragen.
Aufenthalt:
Für den Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis die von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt wird. Die Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden.
In Brandenburg (wie in ganz Deutschland) besteht eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen.
Hinweise
Weitere Informationen erhalten Sie bei der > Bundesagentur für Arbeit oder der > zuständigen Botschaft in Ihrem Heimatland.
Bevor Sie das Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragen, muss Ihr künftiger Arbeitgeber beziehungsweise Ihre künftige Arbeitgeberin die sogenannte > Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Sobald dieser die Zustimmung erhalten hat, können Sie unter Vorlage dieser Vorabzustimmung den Visum-Antrag stellen.
Das Visum zur Westbalkanregelung hat ein festes Kontingent von 50.000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit pro Jahr. Dies ist auf die Länder des Westbalkans und auf die Monate eines Jahres aufgeteilt. Die jeweiligen Auslandsvertretungen bearbeiten die Anträge so lange, bis das jeweilige Monatskontingent der betreffenden Staatsangehörigkeit ausgeschöpft ist. Die übrigen Visagesuche werden in den Folgemonat geschoben. Wenn die Anzahl das Jahreskontingent für ein Land des Westbalkans übersteigt, können neue Anträge mit dem Ziel der Beschäftigungsaufnahme im selben Jahr nicht mehr berücksichtigt werden.
Hinweis
Für Staatsangehörige des Kosovos ist das Jahreskontingent bereits ausgeschöpft. Das heißt, das Anträge mit dem Ziel der Beschäftigungsaufnahme im Jahr 2025 nach dem aktuellen Stand nicht mehr berücksichtigt werden können.
Stand: 20.01.2025
Bundesagentur für Arbeit: Leben und Arbeiten in Deutschland – Westbalkan-Regelung
Bundesagentur für Arbeit: Informationen zur Vorabzustimmung und zum Kontingent – Westbalkanregelung
Bundesagentur für Arbeit: Vorabzustimmung
zuständige Botschaft finden: Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen
Zuständige Ausländerbehörde finden: BAMF-NAvI - Behörden
Sonderregelungen
Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) ist ebenfalls ein Visum zur Arbeitsaufnahme und richtet sich an Drittstaatsangehörige mit akademischen Abschlüssen, Bildungsabschlüssen mit mindestens drei Jahre Ausbildungsdauer oder IT-Fach- und Führungskräfte ohne formale Qualifikation (§ 18g Abs. 2 AufenthG).
Infos zu den Rahmenbedingungen:
Für die Blaue Karte EU muss eine der Qualifikation angemessenen Beschäftigung vorliegen und ein bestimmtes Gehalt verdient werden.
Voraussetzungen für IT-Fachkräfte mit formaler Qualifikation:
Voraussetzungen Blaue Karte EU für IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation
Einreise:
Um nach Deutschland einzureisen benötigen Sie ein Visum, dass bei der Deutschen Botschaft oder einer deutschen Vertretung in ihrem Heimatland beantragt werden kann.
Aufenthalt:
Für den Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis die von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt wird. Die Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden. In Brandenburg (wie in ganz Deutschland) besteht eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen.
Hinweise:
Für Erteilung des Einreisevisums ist Vorlage einer gültigen Krankenversicherung nötig.
Informieren Sie sich über das Beschleunigte Fachkräfteverfahren – es kann den Einreiseprozess mithilfe Ihres Arbeitgebers verkürzen.
Mit der Sonderregelung für Pflegehilfskräfte können Personen mit einer Pflegeausbildung von weniger als drei Jahren pflegerische Tätigkeiten ausüben § 19c Abs. 1 AufenthG in Verbindung mit § 22a BeschV. Die Ausbildung muss in Deutschland absolviert worden sein oder die ausländische Qualifikation als Pflegehilfskraft muss anerkannt werden.
Infos zu den Rahmenbedingungen:
Voraussetzungen:
oder
Einreise:
Um nach Deutschland einzureisen benötigen Sie ein Visum, dass bei der Deutschen Botschaft oder einer deutschen Vertretung in ihrem Heimatland beantragt werden kann.
Aufenthalt:
Für den Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis die von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt wird. Die Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden. In Brandenburg (wie in ganz Deutschland) besteht eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise mit einer gültigen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen.
Hinweise:
Für Erteilung des Einreisevisums ist Vorlage einer gültigen Krankenversicherung nötig.
Informieren Sie sich über das Beschleunigte Fachkräfteverfahren – es kann den Einreiseprozess mithilfe Ihres Arbeitgebers verkürzen.
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