EU-Bürgerinnen und -Bürger und EFTA-Staaten
Sie haben einen Ausbildungsplatz in einem Brandenburger Unternehmen gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten der Ausbildung in Brandenburg und die wichtigsten Regelungen, um nach Deutschland einzureisen.
Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger können Sie uneingeschränkt eine Ausbildung in Brandenburg beginnen. Gleiches gilt für Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Eine Ausbildung dauert in der Regel zwei oder drei Jahre. Für eine Berufsausbildung benötigen Sie einen anerkannten Schulabschluss. Zudem müssen für einen Ausbildungsplatz ausreichende Sprachkenntnisse nachgewiesen sein.
Für die meisten Ausbildungsberufe gibt es in Brandenburg einen Tarifvertrag. Dieser bestimmt die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung vom ersten bis zum letzten Ausbildungsjahr. In ihm ist auch vorgeschrieben, wie lange, und für welche Arbeiten ein Auszubildender bzw. eine Auszubildende im Betrieb eingesetzt werden darf.
Für die Ausbildungsplatzsuche steht Ihnen das Fachkräfteportal Brandenburg zur Verfügung.
Übrigens ist es auch möglich in Brandenburg dual zu studieren! Ein Duales Studium kombiniert das Hochschulstudium mit der praktischen Ausbildung in einem Unternehmen. Mehr dazu finden Sie in unserem Fachkräfteportal. Sie können sich auch direkt an das International Office ihrer Wunsch-Hochschule wenden.
• Die sprachliche Mindestanforderung für eine Ausbildung liegt bei B1 (> testen Sie Ihr Sprachniveau).
• Anerkannter Schulabschluss
Bürgerinnen und Bürger der EU, der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens und Islands brauchen für die Einreise nach Deutschland nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. (EU-Freizügigkeit). Beachten Sie, dass Sie sich für die Dauer von drei Monaten in Deutschland aufhalten können. Im Land Brandenburg gibt es, wie in ganz Deutschland, eine Meldepflicht. Bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland müssen Sie sich spätestens 14 Tage nach der Einreise beim zuständigen Einwohnermeldeamt mit ihrer Wohnadresse anmelden. Die Anmeldung ist für Sie kostenfrei. Folgende Unterlagen werden benötigt:
Sie benötigen eine gültige Krankenversicherung bereits ab dem ersten Tag der Einreise. Informieren Sie sich, ob Ihre bestehende Krankversicherung die deutschen Krankenversicherungsleistungen abdeckt. Sobald Sie in Deutschland wohnen, müssen Sie sich beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt anmelden – spätestens zwei Wochen nach dem Einzug.
In Brandenburg haben wir regionale Welcome Center, die sogenannten „Willkommen in Brandenburg!”-Beratungsstellen. Diese unterstützen Sie zu den Themen wie Arbeiten, Leben, Familie, Schule, Wohnen, Freizeit, Bildung, Gesundheit und Alltag.
PDF-Informationsblatt für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die freizügigkeitsberechtigt
PDF-Checkliste: "Wie bereite ich mich auf eine Einreise in Deutschland vor?"
BERUFENET - das umfangreichste Lexikon der Berufe
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