Gesuchte Pflegeberufe in Brandenburg

Foto: WFFB

Ein Großteil der Pflegeberufe sind reglementierte Berufe, für die ein beruflicher oder akademischer Abschluss, vergleichbar mit einem deutschen Abschluss notwendig ist. Von der Pflegeassistenzkraft über die Pflegefachkraft bis hin zur Fachkraft mit Hochschulabschluss gibt es viele Ebenen, auf denen Beschäftigte in der Pflege arbeiten können. Je nach Tätigkeit können Ausbildungen und Berufserfahrungen, die nicht in Deutschland erworben wurden, ganz oder teilweise anerkannt werden. Hierfür gibt es in Brandenburg spezielle Beratungsstellen, die bei der Anerkennung der internationalen Qualifikation helfen.

Pflegehilfskraft (ohne Berufsabschluss)

Das Arbeitsfeld der Pflegehilfskraft ist die Grundpflege pflegebedürftiger Menschen (in der Regel Altenpflege) in den Bereichen Ernährung, Körperpflege und Mobilität.

VoraussetzungQualifizierungAusbildungAnstellung
Voraussetzung

Voraussetzung

Eine persönliche und gesundheitliche Eignung für den 
Pflegeberuf. Ausreichende Sprachkenntnisse in der deutschen Sprache und eine mittlere Schulbildung.

Qualifizierung

Qualifizierung

Ein Pflegebasiskurs in Deutschland ist die Voraussetzung, um als Pflegehilfskraft zu arbeiten. Die theoretische und praktische Schulung umfasst ca. 200 Stunden und bereitet auf eine Helfertätigkeit in den Einrichtungen der Pflege vor.

Ausbildung

Ausbildung

Der Basiskurs bietet einen guten Einstieg in die pflegerische Tätigkeit. Die Weiterentwicklung ist über eine Berufsausbildung möglich. Um mit einem internationalen Abschluss aus Drittstaaten als Pflegehilfskraft tätig werden zu können, benötigen sie mindestens eine 1-jährige ausländische Qualifikation in der Pflege, die in Brandenburg als Gesundheits- und Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe anerkannt ist. In weiteren Qualifizierungskursen ist eine Weiterentwicklung in spezialisiertere Pflegeberufe möglich.

Anstellung

Anstellung

Typische Arbeitgeber sind hier die Einrichtungen der stationären Pflege. Bei Interesse erfolgt eine Bewerbung direkt in einer Pflegeeinrichtung.

Zu den Stellenangeboten

Altenpflegehelfende, Gesundheits- und Krankenpflegehelfende

Neben der Grundversorgung (Hygiene, Ernährung, Ankleiden usw.) unterstützen die Alten- oder Krankenpflegehelfenden die Pflegefachkraft. Sie verabreichen unter Aufsicht Medikamente und helfen bei der Bewältigung von Alltagssituationen.

VoraussetzungAusbildungQualifizierungAnstellung
Voraussetzung

Voraussetzung

Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und eine gute körperliche Konstitution. Ausreichende Sprachkenntnisse in der deutschen Sprache. Der Beruf erfordert eine dem deutschen Abschluss entsprechende Berufsausbildung (Anerkennung von nicht in Deutschland erworbenen Abschlüssen). Für eine Beschäftigung als Pflegehilfskraft in Brandenburg muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot als Altenpflegehilfe oder Gesundheits- und Krankenpflegehilfe vorliegen (die gilt nicht für Staatsangehörige der EU-/EWR-Staaten, der Schweiz, Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, Großbritannien, Nordirland und der USA).

Ausbildung

Ausbildung

Die in Brandenburg einjährige Ausbildung bereitet darauf vor, Aufgaben in der Betreuung, Versorgung und Pflege kranker und/oder alter Menschen zu übernehmen.

Qualifizierung

Qualifizierung

Nach einer Gleichwertigkeitsprüfung von nichtdeutschen Abschlüssen und Berufserfahrungen kann die Teilnahmen an Ausgleichsmaßnahmen (Kursen) zum Arbeiten in dem Beruf notwendig sein. Die Abschlüsse dieser Berufsqualifikation können auch die Ausbildungszeit zur Pflegefachkraft verkürzen.

Anstellung

Anstellung

Typische Arbeitgeber sind hier die Einrichtungen der teil- oder vollstationären Pflege, Hospize usw. Bei Interesse erfolgt eine Bewerbung direkt in einer Pflegeeinrichtung.

Zu den Stellenangeboten

Pflegefachkraft

Die Pflegefachkraft (Pflegefachfrau oder Pflegefachmann) plant die Pflegeprozesse und leitet die Pflegehelfenden und Hilfskräfte an. Das Aufgabengebiet kann medizinische, therapeutische, pflegerische und organisatorische Inhalte haben. Im medizinischen Bereich arbeitet die Pflegefachkraft besonders eng mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten zusammen.

VoraussetzungAusbildungQualifizierungAnstellung
Voraussetzung

Voraussetzung

Persönliche und gesundheitliche Eignung für den Pflegeberuf. Ebenso gute Sprachkenntnisse in der deutschen Sprache. Der Beruf erfordert eine dem deutschen Abschluss entsprechende Berufsausbildung in einem Pflegeberuf der Altenpflege, Kinder- oder Krankenpflege (Anerkennung von nicht in Deutschland erworbenen Abschlüssen).

Ausbildung

Ausbildung

Die Ausbildungsinhalte zu einer Pflegefachkraft sind gesetzlich geregelt. Sie dauert in der Regel drei Jahre und findet in den Einrichtungen selbst sowie speziellen Pflegeschulen statt. Die Pflegeberufe Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Gesundheits- und Krankenpflege sind in einer generalistischen Fachkraftausbildung zusammengefasst. Es ist möglich, unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen.

Qualifizierung

Qualifizierung

Nach einer Gleichwertigkeitsprüfung von nichtdeutschen Abschlüssen und Berufserfahrungen können auch Studienabschlüsse und -kenntnisse oder Teile daraus sowie auch andere Ausbildungen angerechnet werden. Bereits ausgebildete Pflegefachkräfte können sich in vielen Bereichen zusätzlich spezialisieren. Die Ausbildung ist auch eine gute Grundlage für eine weitere akademische Karriere in dem Bereich.

Anstellung

Anstellung

Typische Arbeitgeber sind hier ambulante Pflegedienste, Einrichtungen der teil- oder vollstationären Pflege, Krankenhäuser usw. Bei Interesse erfolgt eine Bewerbung direkt beim stellenausschreibenden Unternehmen.

Zu den Stellenangeboten

Reglementierte Berufe: das Arbeiten in medizinischen Berufen ist in Deutschland an die Anerkennung einer beruflichen Qualifikation gebunden. Diese Berufe nennt man reglementierte Berufe. Hierzu gehört z. B. auch der Beruf der “Pflegefachkraft”. Um in diesen Berufen zu arbeiten, müssen im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen von einer Behörde anerkannt werden. Wie das funktioniert erklären wir im Bereich Anerkennung von nicht in Deutschland erworbenen Abschlüssen.

In der Pflege sind die Karriereschritte
aufeinander abgestimmt

Menschen, die in Pflegeberufen arbeiten, tragen eine hohe Verantwortung. Deshalb ist in Deutschland für die verschiedenen Tätigkeiten in der Pflege jeweils ein bestimmtes Ausbildungsniveau vorgeschrieben. Der Vorteil: Die Ausbildungsstufen bauen aufeinander auf. So ist eine Karriere bis hin zu einer Führungsposition planbar und möglich.

Typische Pflegeeinrichtungen sind

Ambulante Pflegedienste

Hier kommt das Pflegepersonal zu den Pflegebedürftigen nach Hause und stellt die pflegerische Versorgung (Pflege, Wundversorgung, Hygienemaßnahmen etc.) in der häuslichen Umgebung sicher.



 

Teilstationäre Pflegeeinrichtungen

Hierzu zählen z. B. Tagespflegeeinrichtungen. Pflegebedürftige erhalten in der Einrichtung an festgelegten Tagen in der Woche Pflege und Betreuung, in der Regel in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr. Die Tagespflege stellt gemeinsam mit den ambulanten Pflegediensten sicher, dass Pflegebedürftige trotz Pflegebedürftigkeit weiterhin zu Hause leben können.

 

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen

Seniorenheime, in denen die pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner ihren Lebensmittelpunkt in der Einrichtung haben. Sie verfügen dort in der Regel über ein eigenes Zimmer und werden entsprechend ihrem Pflege- und Betreuungsbedarf von den dort beschäftigten Pflegekräften versorgt.

 

Krankenhäuser

In Krankenhäusern sind Pflegekräfte in erster Linie an der pflegerischen Akutversorgung der Patienten beteiligt. Neben pflegerischen Tätigkeiten können sie auch organisatorische Aufgaben übernehmen, wie z. B. die Dokumentation von Patientendaten.

 

Gutes Gehalt, Gut Abgesichert

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in Deutschland gut abgesichert, egal auf welchem Qualifikationsniveau Sie im Pflegeberuf einsteigen. Arbeitszeiten, Gehälter, Urlaubstage usw. sind in der Regel tariflich oder daran angelehnt geregelt. Grundlage jeder Beschäftigung ist ein offizieller Arbeitsvertrag. Eine gesetzliche Kranken- sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung ist in Deutschland für jeden Arbeitnehmenden obligatorisch. Die Kosten hierfür werden knapp zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.

Wenn Sie als anerkannte Pflegefachperson in Brandenburg arbeiten, gelten für Sie die gleichen Regelungen wie für Kollegen und Kolleginnen mit einem deutschen Berufsabschluss.