Foto: WFFB
Ein Großteil der Pflegeberufe sind reglementierte Berufe, für die ein beruflicher oder akademischer Abschluss, vergleichbar mit einem deutschen Abschluss notwendig ist. Von der Pflegeassistenzkraft über die Pflegefachkraft bis hin zur Fachkraft mit Hochschulabschluss gibt es viele Ebenen, auf denen Beschäftigte in der Pflege arbeiten können. Je nach Tätigkeit können Ausbildungen und Berufserfahrungen, die nicht in Deutschland erworben wurden, ganz oder teilweise anerkannt werden. Hierfür gibt es in Brandenburg spezielle Beratungsstellen, die bei der Anerkennung der internationalen Qualifikation helfen.
Reglementierte Berufe: das Arbeiten in medizinischen Berufen ist in Deutschland an die Anerkennung einer beruflichen Qualifikation gebunden. Diese Berufe nennt man reglementierte Berufe. Hierzu gehört z. B. auch der Beruf der “Pflegefachkraft”. Um in diesen Berufen zu arbeiten, müssen im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen von einer Behörde anerkannt werden. Wie das funktioniert erklären wir im Bereich Anerkennung von nicht in Deutschland erworbenen Abschlüssen.
Menschen, die in Pflegeberufen arbeiten, tragen eine hohe Verantwortung. Deshalb ist in Deutschland für die verschiedenen Tätigkeiten in der Pflege jeweils ein bestimmtes Ausbildungsniveau vorgeschrieben. Der Vorteil: Die Ausbildungsstufen bauen aufeinander auf. So ist eine Karriere bis hin zu einer Führungsposition planbar und möglich.
Hier kommt das Pflegepersonal zu den Pflegebedürftigen nach Hause und stellt die pflegerische Versorgung (Pflege, Wundversorgung, Hygienemaßnahmen etc.) in der häuslichen Umgebung sicher.
Hierzu zählen z. B. Tagespflegeeinrichtungen. Pflegebedürftige erhalten in der Einrichtung an festgelegten Tagen in der Woche Pflege und Betreuung, in der Regel in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr. Die Tagespflege stellt gemeinsam mit den ambulanten Pflegediensten sicher, dass Pflegebedürftige trotz Pflegebedürftigkeit weiterhin zu Hause leben können.
Seniorenheime, in denen die pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner ihren Lebensmittelpunkt in der Einrichtung haben. Sie verfügen dort in der Regel über ein eigenes Zimmer und werden entsprechend ihrem Pflege- und Betreuungsbedarf von den dort beschäftigten Pflegekräften versorgt.
In Krankenhäusern sind Pflegekräfte in erster Linie an der pflegerischen Akutversorgung der Patienten beteiligt. Neben pflegerischen Tätigkeiten können sie auch organisatorische Aufgaben übernehmen, wie z. B. die Dokumentation von Patientendaten.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in Deutschland gut abgesichert, egal auf welchem Qualifikationsniveau Sie im Pflegeberuf einsteigen. Arbeitszeiten, Gehälter, Urlaubstage usw. sind in der Regel tariflich oder daran angelehnt geregelt. Grundlage jeder Beschäftigung ist ein offizieller Arbeitsvertrag. Eine gesetzliche Kranken- sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung ist in Deutschland für jeden Arbeitnehmenden obligatorisch. Die Kosten hierfür werden knapp zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.
Wenn Sie als anerkannte Pflegefachperson in Brandenburg arbeiten, gelten für Sie die gleichen Regelungen wie für Kollegen und Kolleginnen mit einem deutschen Berufsabschluss.