Internationale Pflegekräfte einstellen
Der "Brandenburger Weg" ist eine Initiative zur erfolgreichen Anwerbung und Beschäftigung von internationalen Pflegehilfs- und Pflegefachkräften. Neben Stellenanzeigen Ihres Unternehmens im Fachkräfteportal, die gezielt in bestimmten Zielländern beworben werden, stehen Ihnen Experten bei der Entscheidungsfindung und Prozessbegleitung persönlich zur Seite.
Neue Regelungen erleichtern die Beschäftigung und Qualifizierung internationaler Pflegekräfte. Flexiblere Möglichkeiten für die Anerkennung von Berufsqualifikationen und ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren verkürzen den Prozess von der Zusage einer Fachkraft bis zum ersten Arbeitstag deutlich. Die Berufsbildungskette in der Langzeitpflege bietet aufeinander abgestimmte Möglichkeiten der Weiterbildung. So können Pflegekräfte im Unternehmen qualifiziert und langfristig gebunden werden.
Foto: isaac1112/freepik
Der “Brandenburger Weg” zur Gewinnung internationaler Pflegefach- und Pflegehilfskräfte ist die Verknüpfung vieler Einzelmaßnahmen, in deren Mittelpunkt die persönliche Betreuung von Unternehmen und Pflegekräften aus dem Ausland steht. So können administrative Notwendigkeiten, Unterstützungs- und Förderangebote sowie Qualifizierungsprozesse optimal aufeinander abgestimmt werden.
Foto: rawpixel.com
Ausländische Pflegefach- und Pflegehilfskräfte finden Sie über nationale oder internationale Stellenanzeigen (viele potenzielle Fachkräfte befinden sich bereits in Deutschland in Ausbildung oder an Hochschulen), z. B. im Fachkräfteportal Brandenburg oder auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Darüber hinaus gibt es Agenturen, die sich auf die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland spezialisiert haben.
Foto: user8285578/freepik
Pflegehelfer oder Pflegehelferinnen mit staatlicher Anerkennung sowie Pflegefachkräfte sind reglementierte Berufe, die Berufsanerkennung spielt hier also eine wichtige Rolle. Die (im Ausland oft akademische) Ausbildung muss als gleichwertig anerkannt werden, um die Berufsbezeichnung führen zu dürfen. Wurde die Qualifikation im Ausland erworben, wird die Gleichwertigkeit geprüft. Hierfür sind spezielle Anerkennungsstellen zuständig. Fehlen der Fachkraft Ausbildungsinhalte, können diese durch Ausgleichsmaßnahmen erworben werden. Dabei kann zwischen einem Anpassungslehrgang oder einer Kenntnisprüfung gewählt werden. Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, ein beschleunigtes Anerkennungsverfahren mit der Fachkraft zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt dann maximal 2 Monate.
Foto: Freepik
Je nach Herkunftsland der Pflegekraft gelten unterschiedliche Einreise- und Aufenthaltsbedingungen. Kommt Ihre Bewerberin oder Ihr Bewerber aus einem Drittstaat, benötigt sie oder er für die Einreise ein Visum. Bei einer späteren Beschäftigung sind Sie als Arbeitgeber sogar verpflichtet zu prüfen, ob ein aktueller Aufenthaltstitel vorliegt. Für die Beantragung des Visums bzw. der Aufenthaltserlaubnis benötigt Ihre neue Pflegekraft eine Absichtserklärung bzw. ein Arbeitsplatzangebot von einem inländischen Arbeitgeber.