5 Schritte für eine erfolgreiche Erwerbsmigration

Arbeiten als Pflegehilfskraft im Bundesland Brandenburg

Wenn Sie eine Arbeitsstelle in Deutschland gefunden haben, können Sie eine Visum nach § 19c Abs. 1 AufenthG in Verbindung mit § 22a BeschV beantragen und in Deutschland als Plegehilfskraft arbeiten. 

Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 Abs. 1 AufenthG) für eine Einreine nach Brandenburg sind: Reisepass, Finanzierungsnachweis, kein bestehender Ausweisungsgrund. Um erfolgreich ein Visum für eine Erwerbsmigration nach Brandenburg zu erhalten, sollten Sie bereits einen Arbeitgeber haben, der mit Ihnen ein zuverlässiges Arbeitsverhältnis anstrebt. Klären Sie vor der Beantragung eines Einreisevisums, welche Qualifikationen anerkannt werden und welche Sprachkenntnisse für die angestrebte Tätigkeit erforderlich sind.

Schritt 1

Voraussetzungen prüfen

  • Gleichwertigkeit oder Vergleichbarkeit der ausländischen Ausbildung als Pflegehilfskraft/Pflegeassistenz, ggf. Berufsausübungserlaubnis)
  • Informationen über die Anerkennung der zuständigen Stelle im Land Brandenburg: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
  • konkretes Jobangebot in Deutschland oder gültiger Arbeitsvertrag
  • Mindestgehalt bei Personen über 45 Jahre beachten: Jahresbruttogehalt von mindestens 49.830 € (Jahr 2024) oder angemessene Altersvorsorge nachweisen

Schritt 2 (im Heimatland)

Terminbeantragung bei Deutscher Botschaft

Hinweis: Informieren Sie sich über das Beschleunigte Fachkräfteverfahren – es kann den Einreiseprozess mithilfe Ihres Arbeitgebers verkürzen.

Schritt 3

Visum beantragen

Hinweis: Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Auslandsvertretung und Bearbeitungsaufwand teilweise erheblich. Informieren Sie sich auf der Webseite der zuständigen Botschaft

Schritt 4 – in Deutschland

Einreise nach/Ankunft in Deutschland

Erteilung des Einreisevisums zur Ausübung einer Beschäftigung als Pflegehilfskraft.

  • Für die Erteilung des Einreisevisums ist die Vorlage einer gültigen Krankenversicherung nötig.
  • Nach der Einreise muss eine neue Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen werden.
  • Die Reise nach Deutschland buchen.

Schritt 5

Aufenthaltstitel am Wohnort beantragen

  • Wohnadresse in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anmelden (innerhalb von zwei Wochen nach der Ankunft)
    Einwohnermeldeämter in Brandenburg
  • Termin bei zuständiger Ausländerbehörde buchen
    - Finden Sie Ihre zuständige Ausländerbehörde: BAMF-NAvI - Behörden
  • Liste der erforderlichen Unterlagen bei der Ausländerbehörde erfragen und vorbereiten
  • Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung (§§ 18a, 18b AufenthG) beantragen.
  • Gebühren können bis zu 100 € betragen (§ 45 ff AufenthV)

Hinweis: Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden.

Links und Broschüren

Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen

Liste der Webseiten der deutschen Vertretungen im Ausland, alphabetisch nach Ländernamen geordnet. Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen

 

Anerkennungsfinder „Anerkennung in Deutschland“

Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Anerkennung in Deutschland

ProRecognition – Persönliche Beratung

Anerkennungsberatung im Ausland: ProRecognition – Persönliche Beratung von ProRecognition gibt es in diesen Ländern

Erklärvideo: Das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Der kürzere Weg nach Brandenburg (muss vom zukünftigen Arbeitgebenden beantragt werden): zum YouTube-Video

Einwohnermeldeämter

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