5 Schritte für eine erfolgreiche Erwerbsmigration
Wenn Sie eine Arbeitsstelle in Deutschland gefunden haben, können Sie eine Visum nach § 19c Abs. 1 AufenthG in Verbindung mit § 22a BeschV beantragen und in Deutschland als Plegehilfskraft arbeiten.
Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 Abs. 1 AufenthG) für eine Einreine nach Brandenburg sind: Reisepass, Finanzierungsnachweis, kein bestehender Ausweisungsgrund. Um erfolgreich ein Visum für eine Erwerbsmigration nach Brandenburg zu erhalten, sollten Sie bereits einen Arbeitgeber haben, der mit Ihnen ein zuverlässiges Arbeitsverhältnis anstrebt. Klären Sie vor der Beantragung eines Einreisevisums, welche Qualifikationen anerkannt werden und welche Sprachkenntnisse für die angestrebte Tätigkeit erforderlich sind.
Schritt 1
Schritt 2 (im Heimatland)
Terminbeantragung bei Deutscher Botschaft
Hinweis: Informieren Sie sich über das Beschleunigte Fachkräfteverfahren – es kann den Einreiseprozess mithilfe Ihres Arbeitgebers verkürzen.
Schritt 3
Auslandsportal | Visa im Überblick (diplo.de) - Das Onlineverfahren wird sukzessive ausgebaut
Hinweis: Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Auslandsvertretung und Bearbeitungsaufwand teilweise erheblich. Informieren Sie sich auf der Webseite der zuständigen Botschaft
Schritt 4 – in Deutschland
Erteilung des Einreisevisums zur Ausübung einer Beschäftigung als Pflegehilfskraft.
Schritt 5
Hinweis: Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden.
Liste der Webseiten der deutschen Vertretungen im Ausland, alphabetisch nach Ländernamen geordnet. Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen
Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Anerkennung in Deutschland
Anerkennungsberatung im Ausland: ProRecognition – Persönliche Beratung von ProRecognition gibt es in diesen Ländern
Der kürzere Weg nach Brandenburg (muss vom zukünftigen Arbeitgebenden beantragt werden): zum YouTube-Video
Das Welcome Center dient lediglich als Informationsquelle und wir können keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Inhalten nicht um rechtsverbindliche Texte handelt und diese daher keine rechtliche Verbindlichkeit haben.