Infos zur Pflegeausbildung
Kaum ein Ausbildungsberuf ist so abwechslungsreich und vielseitig wie der der Pflege. Bereits durch die Wahl der Ausrichtung gestaltet sich der Arbeitstag sehr unterschiedlich: Stehen im Krankenhaus akute Ereignisse im Vordergrund, bestimmen in der stationären Langzeit- und Tagespflege sowie bei ambulanten Diensten dauerhafte Pflege, Beratung- und Anleitungsaufgaben den Arbeitsalltag.
Im Januar 2020 veränderte sich die bisherige Ausbildung für Pflegeberufe: Die bisher getrennten Ausbildungen Altenpflege, Gesundheits-/Krankenpflege und Gesundheits-/Kinderkrankenpflege wurden in einer gemeinsamen, generalistischen Berufsausbildung mit der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ zusammengeführt.
Welche Möglichkeiten sich daraus ergeben haben sowie alle detaillierten Informationen rund um die Pflegeausbildung finden Sie hier.
Die Berufsausbildung in der Pflege dauert drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre und gliedert sich in einen praktischen und in einen schulischen Teil. Der schulische Teil wird an einer staatlich anerkannten Pflegeschule, der praktische Teil in einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung sowie weiteren Einsatzorten absolviert.
Die Auszubildenden werden in den ersten beiden Ausbildungsjahren generalistisch ausgebildet. Zum dritten Ausbildungsjahr kann beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gewählt werden, ob die generalistische Ausbildung fortgesetzt oder ein Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege mit entsprechender Berufsbezeichnung angestrebt wird.
Der generalistische, staatlich anerkannte Abschluss „Pflegefachfrau/-mann“ befähigt, in allen Bereichen der Pflege – egal, ob Akutpflege, Kinderkrankenpflege, stationäre oder ambulante Langzeitpflege sowie allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung – tätig zu werden. Der Abschluss ist europaweit anerkannt. Das gilt nicht für den Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
In diesem Beispiel ist ein ambulanter Pflegedienst der Träger der Ausbildung. Die Orientierungs- und Vertiefungseinsätze finden immer in der Einrichtung statt, mit der der Ausbildungsvertrag geschlossen wurde.
Illustration/Icons by vantronye visuelle kommunikation/Hagen Schweitzer
Im Land Brandenburg gibt es zahlreiche Ausbildungsbetriebe, die die generalistische Pflegeausbildung anbieten. Die Anzahl der Ausbildungsstätten, die sich im Ausbildungsportal-Pflege registrieren steigt stetig, hat aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Zur Karte der registrierten Träger der praktischen Ausbildung >
Diese Checkliste liegt auch als PDF zum Download bereit.
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In der Pflegeausbildung überwiegt der praktische Anteil mit einem Stundenumfang von 2.500 Stunden. Der theoretische Anteil der Ausbildung umfasst 2.100 Stunden. Während der praktischen Ausbildung sollen die Auszubildenden alle Tätigkeitsbereiche der Pflege kennenlernen.
Mit einem Orientierungseinsatz im Umfang von 400 Stunden beginnt die Ausbildung beim Träger der praktischen Ausbildung. Das gibt die Gelegenheit für die Auszubildenden und für die Ausbildungseinrichtung sich kennenzulernen, erste Einblicke in die praktische Pflegetätigkeit zu erhalten.
Zusätzlich wird ein Pflichteinsatz von 400 Stunden bei der ausbildenden Einrichtung in den ersten zwei Ausbildungsjahren absolviert. Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt der Vertiefungseinsatz von 500 Stunden ebenfalls beim Träger der praktischen Ausbildung, kann aber in einem anderen Versorgungsgebiet als ursprünglich im Ausbildungsvertrag vereinbart stattfinden. Außerdem werden 80 Stunden, die zur freien Verteilung im Vertiefungseinsatz zur Verfügung stehen, im eigenen Ausbildungsbetrieb durchgeführt. Insgesamt soll die Ausbildung beim Träger der praktischen Ausbildung mindestens 1.300 Stunden umfassen.
Durch weitere Pflichteinsätze in anderen Bereichen der Pflege werden das breite Berufsfeld und die unterschiedlichen pflegerischen Ausrichtungen gut kennengelernt. Die 80 Stunden zur freien Verfügung, die z. B. in Pflegeberatungsstellen oder in der Rehabilitation absolviert werden können, tragen ebenfalls dazu bei.
Die Pflichteinsätze umfassen Praxiseinsätze im Krankenhaus, in der stationären Langzeitpflege und in der ambulanten Pflege. Auch die Pflege in der Pädiatrie und Psychiatrie (Allgemein-, Geronto-, Kinder-, Jugendpsychiatrie) lernen die Auszubildenden kennen. Bis auf den Psychiatrie-Einsatz müssen alle Pflichteinsätze bis zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels abgeschlossen sein. Der auch in dieser Zeit zu leistende pädiatrische Einsatz umfasst bis zum 31. Dezember 2024 mindestens 60, aber höchstens 120 Stunden. Eventuell freiwerdende Stunden können zur Verstärkung des Orientierungseinsatzes verwendet werden.
Ab der zweiten Hälfte der Ausbildung sollen Auszubildende, sofern sie über 18 Jahre alt sind, unter direkter Aufsicht von Pflegefachkräften insgesamt im Umfang von mindestens 80, aber höchstens 120 Stunden im Nachtdienst eingesetzt werden.
Der theoretische und fachpraktische Unterricht umfasst in der Pflegeausbildung 2.100 Unterrichtsstunden. Der Unterricht findet an einer staatlich anerkannten Pflegeschule statt. Die Schulen entwickeln auf der Grundlage von Rahmenlehrplänen eigene Curricula nach denen unterrichtet wird.
Die Auszubildenden erlernen anhand von typischen Lernsituationen Kompetenzen, die für die selbständige und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlich sind. Dazu gehören präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen, die zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung und Verbesserung der physischen und psychischen Situation durchgeführt werden. Ein wichtiger Aspekt ist auch die Erlernung von Beratung der zu Pflegenden und deren Angehörigen sowie die Begleitung von Sterbenden.
Der Unterricht erfolgt theoretisch und fachpraktisch in speziell dafür eingerichteten Übungsräumen.
Um eine Ausbildung in der Pflege aufnehmen zu können, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehören
Sie sind Wiedereinsteiger oder möchten sich umschulen und interessieren sich für den Bereich der Pflege? Unter FAQs, Beratung und Infos finden Sie nützliche Informationen.
Für Auszubildende ist die berufliche Pflegeausbildung kostenlos. Ein Schulgeld muss nicht gezahlt werden und Auszubildende erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung. Der Ausbildungsvertrag muss konkrete Angaben über Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung enthalten.
Die Ausbildungsvergütung staffelt sich meist nach dem Ausbildungsjahr. Je nach Träger der praktischen Ausbildung kann die Höhe der Ausbildungsvergütung unterschiedlich ausfallen.
Weitere Informationen zur Höhe der Vergütung in der Pflegeausbildung sind unter FAQs, Beratung und Infos zu finden.
Alternativ zur Berufsausbildung ist auch ein Studium zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann möglich. Das Studium dauert in Brandenburg vier Jahre. Die Studierenden haben einen grundsätzlichen Anspruch auf BaföG.
Liegt bereits eine Berufsausbildung vor, kann auf Antrag eine Teilanerkennung erfolgen und die Studienzeit verkürzt werden. Weitere Informationen sind unter FAQs, Beratung und Infos zu finden.
Die Tätigkeit als Pflegefachkraft in einem Krankenhaus, in der stationären Langzeitpflege oder bei einem ambulanten Pflegedienst hat sich stark verändert. So brauchen Pflegefachkräfte im Krankenhaus heute immer mehr Kenntnisse über den Umgang mit an Demenz erkrankten Patientinnen und Patienten. Die Anzahl derer in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Waren es in 2014 bundesweit rund 1,6 Millionen, so wird mit einem weiteren Anstieg auf ca. 2 Millionen bis 2030 gerechnet.
Und der demografische Wandel bedingt, dass eine steigende Anzahl von Menschen mit altersbedingten Erkrankungen in den Kliniken fachgerecht therapiert und gepflegt werden müssen, während wiederum in der ambulanten und stationären Pflege aufgrund der verkürzten Liegezeiten in den Krankenhäusern die Fälle mit medizinischer Behandlungspflege erheblich zugenommen haben.
Eine Reform der Ausbildung war notwendig, um die Qualität der Pflege zu verbessern und die Kompetenzen des Pflegefachpersonals diesen Veränderungen anzupassen, sie zu stärken und attraktiver zu gestalten.
Nachwuchs gesucht! In allen Bereichen der Pflege werden auf dem Arbeitsmarkt dringend Fachkräfte gesucht. Bereits heute arbeiten über eine Million Beschäftigte in der Pflege – das sind mehr Beschäftigte als in der deutschen Automobilindustrie. Trotzdem besteht in der Pflegebranche ein Mangel an Pflegefachkräften. Der Grund: die Anzahl von älteren Menschen steigt aufgrund einer längeren Lebenserwartung kontinuierlich an, während die Zahl der jungen Menschen, die dem Ausbildungsmarkt zur Verfügung stehen, gleichzeitig sinkt. Auf lange Sicht entstehen so in diesem gesellschaftlich wichtigen Berufsfeld sichere Beschäftigungsmöglichkeiten.
Eine Ausbildung im Pflegebereich fand früher in drei separaten Ausbildungswegen in den Bereichen „Kinder- und Krankenpflege“, der „Altenpflege“ und der „Gesundheits- und Krankenpflege“ statt. In der generalistischen Pflegeausbildung werden die drei bisherigen Pflegefachberufe mit der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ zusammengeführt. Nähere Infos siehe unter "Die Pflegeausbildung im Überblick"
Die neue generalistische Ausbildung bietet Absolventen größere Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten und ist automatisch EU-weit anerkannt. Und die Möglichkeit eines Studiums mit akademischem Abschluss führt zur Attraktivitätssteigerung des Berufsfeldes.
Der „Träger der praktischen Ausbildung“ ist der Betrieb, der mit der oder dem Auszubildenden den Ausbildungsvertrag abschließt und somit die Verantwortung für den praktischen Teil der Ausbildung trägt. Zu den „Trägern der praktischen Ausbildung“ gehören u.a. Krankenhäuser, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste.
Die „Träger der praktischen Ausbildung“ haben im Wesentlichen die Sicherstellung aller Praxiseinsätze an den Lernorten sowie die Sicherstellung der gesamten zeitlich und inhaltlich gegliederten Durchführung der praktischen Ausbildung zur Aufgabe. Insgesamt verbringt der Auszubildende den überwiegenden Teil seiner praktischen Ausbildungszeit bei dem „Träger der praktischen Ausbildung“.
Die Koordination der Ausbildung kann auch von der ausbildenden Pflegeeinrichtung an eine Pflegeschule übertragen werden.
Ja, eine Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz kann auch im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung (sog. Umschulung) erfolgen.
Die Pflege bietet aufgrund des demografischen Wandels ein interessantes und zukunftssicheres Beschäftigungsfeld. Weitere Informationen >
Es ist zulässing, die Ausbildung auch in Teilzeitform mit einer Höchstdauer von bis zu fünf Jahren zu absolvieren.
Das „Beratungsteam Pflegeausbildung“, eine Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), berät Interessierte zu allen Pflegeberufen nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). In den Jahren 2015 bis 2018 wurden insgesamt rund 53.000 Personen durch das Beratungsteam beraten. Das Beratungsteam für Brandenburg finden Sie hier >
Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom Träger der praktischen Ausbildung und kann variieren. Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig zu informieren und genau nachzufragen.
Eine Orientierung über Vergütung und Einstiegsgehälter ist hier zu finden >
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es zusätzlich zur Ausbildungsvergütung während der Ausbildung finanzielle Förderungsmöglichkeiten:
Berufsbildungsbeihilfe
Auszubildende können während einer Ausbildung durch Berufsausbildungsbeihilfe unterstützt werden. Diese wird gewährt, wenn Auszubildende während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz gehört zu den förderfähigen Berufsausbildungen.
BAFöG - Berufsbildungsförderungsgesetz
Die Entscheidung für eine Ausbildung soll nicht daran scheitern, dass die soziale, aber insbesondere die wirtschaftliche Situation der Auszubildenden und ihrer Familien das finanzielle Überleben während einer Ausbildung gefährdet. Ziel des BAföG ist es daher, durch finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann ist grundsätzlich mit BAföG förderfähig. Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet (Bedarf).
Ja, das ist an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg möglich.
Das mindestens dreijährige Studium führt zum Abschluss Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann mit akademischem Grad. Der staatliche Berufsabschluss wird gleichzeitig mit einigen Modulabschlussprüfungen am Ende des Studiums erworben. Das Studium verfolgt im Vergleich zur beruflichen Pflegeausbildung ein erweitertes Ausbildungsziel und befähigt zur Übernahme eines komplexeren Aufgabenspektrums.
Weitere Informationen zu den Studiengängen in der Pflege an der BTU Cottbus-Senftenberg finden Sie hier >
Im Informationsportal Weiterbildung Brandenburg finden Sie vielfältige Aus-, Weiterbildungs- und Studienmöglichkeiten im Pflegebereich in Brandenburg und Berlin. Damit können Sie neue Impulse für Ihre persönliche Berufswahl und berufliche Weiterentwicklung oder die Personalentwicklung in Ihrem Unternehmen finden.
Weitere Informationen finden Sie hier >
Fotos von oben nach unten: WFBB, WFBB, Gorodenkoff/Adobe Stock Icons by: vantronye / Hagen Schweitzer