5 Schritte für eine erfolgreiche Erwerbsmigration

Arbeiten als IT-Spezialist im Bundesland Brandenburg

Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) ist ein Visum zur Arbeitsaufnahme und richtet sich an Drittstaatsangehörige mit akademischen Abschlüssen, Bildungsabschlüssen mit mindestens drei Jahre Ausbildungsdauer oder IT-Fach- und Führungskräfte ohne formale Qualifikation (§ 18g Abs. 2 AufenthG).

Für die Blaue Karte EU muss eine der Qualifikation angemessenen Beschäftigung vorliegen und ein bestimmtes Gehalt verdient werden.

Vorteil des Aufenthaltstitels gegenüber dem Visum zum Arbeiten für Fachkräfte:

  • kürzere Fristen für den Erhalt der Niederlassungserlaubnis
  • vereinfachter Familiennachzug ohne Anforderung an Sprachkenntnisse und Nachweis von ausreichend Wohnraum für die Familie
  • möglich ist auch der Nachzug von Eltern und Schwiegereltern

Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 Abs. 1 AufenthG) für eine Einreise nach Brandenburg sind: Reisepass, Finanzierungsnachweis, kein bestehender Ausweisungsgrund. Um erfolgreich ein Visum für eine Erwerbsmigration nach Brandenburg zu erhalten, sollten Sie bereits einen Arbeitgeber haben, der mit Ihnen ein zuverlässiges Arbeitsverhältnis anstrebt. Klären Sie vor der Beantragung eines Einreisevisums, welche Qualifikationen anerkannt werden und welche Sprachkenntnisse für die angestrebte Tätigkeit erforderlich sind.

Schritt 1

Voraussetzungen prüfen

Voraussetzungen Blaue Karte EU für IT-Fachkräfte mit formaler Qualifikation

  • Deutscher Hochschulabschluss oder Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses oder 
  • Deutscher Bildungsabschluss oder Vergleichbarkeit des ausländischen Bildungsabschlusses mit mindestens 3-jähriger Ausbildungsdauer und
  • konkretes Jobangebot in Deutschland
  • Beschäftigung in Deutschland angemessen der Qualifikation
  • Arbeitsvertrag mit mindestens 6 Monaten Beschäftigung
  • Mindestgehalt pro Jahr: 

    Regelberufe: 45.300 € brutto (Jahr 2024) sowie keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nötig

    Engpassberufe (Liste der Engpassberufe): 41.041,80 € brutto (Jahr 2024) sowie Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

    mit Abschluss nicht älter als 3 Jahre (Berufseinsteiger/Berufseinsteigerinnen): 41.041,80 € brutto (Jahr 2024) sowie Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
     

Voraussetzungen Blaue Karte EU für IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation

  • konkretes Jobangebot als IT-Fachkraft
  • Beschäftigung in Deutschland angemessen der Qualifikation
  • Arbeitsvertrag mit mindestens 6 Monaten Beschäftigung
  • mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich in vergangenen 7 Jahren
  • mindestens Bruttojahresgehalt von 41.041,80 € brutto (Jahr 2024) 
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

 

Schritt 2 (im Heimatland)

Terminbeantragung bei Deutscher Botschaft

Hinweis: Informieren Sie sich über das Beschleunigte Fachkräfteverfahren – es kann den Einreiseprozess mithilfe Ihres Arbeitgebers verkürzen.

Schritt 3

Visum beantragen

Hinweis: Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Auslandsvertretung und Bearbeitungsaufwand teilweise erheblich. Informieren Sie sich auf der Webseite der zuständigen Botschaft

Schritt 4 – in Deutschland

Einreise nach/Ankunft in Deutschland

Erteilung des Einreisevisums zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung.

  • Für die Erteilung des Einreisevisums ist die Vorlage einer gültigen Krankenversicherung nötig.
  • Nach der Einreise muss eine neue Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen werden.
  • Die Reise nach Deutschland buchen.

Schritt 5

Aufenthaltstitel am Wohnort beantragen

  • Wohnadresse in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anmelden (innerhalb von zwei Wochen nach der Ankunft)
    Einwohnermeldeämter in Brandenburg
  • Termin bei zuständiger Ausländerbehörde buchen
    - Finden Sie Ihre zuständige Ausländerbehörde: BAMF-NAvI - Behörden
  • Liste der erforderlichen Unterlagen bei der Ausländerbehörde erfragen und vorbereiten
  • Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung (§§ 18a, 18b AufenthG) beantragen.
  • Gebühren können bis zu 100 € betragen (§ 45 ff AufenthV)

Hinweis: Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden.

Links und Broschüren

Icon Broschüre zeigt einen stilisierten gefalteten Flyer
Blaue Karte EU

Erklärvideo zur Blauen Karte EU von Make-it-in-Germany: Ask Me Anything - EU Blue Card

Als IT-Fachkraft in Deutschland durchstarten

Erklärvideo von Make-it-in-Germany: IT-Spezialistin startet ihre Karriere in Deutschland

Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen

Liste der Webseiten der deutschen Vertretungen im Ausland, alphabetisch nach Ländernamen geordnet. Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen

Anerkennungsberatung im Ausland: ProRecognition

In einigen Ländern gibt es Annerkennugsberatungsstellen vor Ort: ProRecognition Beratungsstellen

Erklärvideo: Das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Der kürzere Weg nach Brandenburg (muss vom zukünftigen Arbeitgebenden beantragt werden): zum YouTube-Video

Ankommen in Brandenburg: Willkommen in Brandenburg!-Beratungsstellen

PDF-Dokument mit regionalen Ansprechpartnern in den Brandenburger Landkreisen

Einwohnermeldeämter

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