5 Schritte für eine erfolgreiche Erwerbsmigration

Arbeiten als Fachkraft im Bundesland Brandenburg

Wenn Sie eine Arbeitsstelle in Deutschland gefunden haben und eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben, können Sie eine Visum nach § 18a AufenthG beziehungsweise § 18b AufenthG beantragen und in Deutschland als Fachkraft arbeiten. 

Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 Abs. 1 AufenthG) für eine Einreine nach Brandenburg sind: Reisepass, Finanzierungsnachweis, kein bestehender Ausweisungsgrund. Um erfolgreich ein Visum für eine Erwerbsmigration nach Brandenburg zu erhalten, sollten Sie bereits einen Arbeitgeber haben, der mit Ihnen ein zuverlässiges Arbeitsverhältnis anstrebt. Klären Sie vor der Beantragung eines Einreisevisums, welche Qualifikationen anerkannt werden und welche Sprachkenntnisse für die angestrebte Tätigkeit erforderlich sind.

Schritt 1

Voraussetzungen prüfen

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen (Gleichwertigkeit oder Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschul- oder Berufsabschlusses, ggf. Berufsausübungserlaubnis)
  • Informationen über die Anerkennung von Hochschulabschlüssen: > Anabin.kmk.org
  • Informationen über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen: > Für Fachkräfte (anerkennung-in-deutschland.de)
  • konkretes Jobangebot in Deutschland oder gültiger Arbeitsvertrag
  • Mindestgehalt bei Personen über 45 Jahre beachten: Jahresbruttogehalt von mindestens 49.830 € (Jahr 2024) oder angemessene Altersvorsorge nachweisen

Schritt 2 (im Heimatland)

Terminbeantragung bei Deutscher Botschaft

Hinweis: Informieren Sie sich über das Beschleunigte Fachkräfteverfahren – es kann den Einreiseprozess mithilfe Ihres Arbeitgebers verkürzen.

Schritt 3

Visum beantragen

Hinweis: Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Auslandsvertretung und Bearbeitungsaufwand teilweise erheblich. Informieren Sie sich auf der Webseite der zuständigen Botschaft

Schritt 4 – in Deutschland

Einreise nach/Ankunft in Deutschland

Erteilung des Einreisevisums zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung.

  • Für die Erteilung des Einreisevisums ist die Vorlage einer gültigen Krankenversicherung nötig.
  • Nach der Einreise muss eine neue Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen werden.
  • Die Reise nach Deutschland buchen.

Schritt 5

Aufenthaltstitel am Wohnort beantragen

  • Wohnadresse in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anmelden (innerhalb von zwei Wochen nach der Ankunft)
    Einwohnermeldeämter in Brandenburg
  • Termin bei zuständiger Ausländerbehörde buchen
    - Finden Sie Ihre zuständige Ausländerbehörde: > BAMF-NAvI - Behörden
  • Liste der erforderlichen Unterlagen bei der Ausländerbehörde erfragen und vorbereiten
  • Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung (§§ 18a, 18b AufenthG) beantragen.
  • Gebühren können bis zu 100 € betragen (§ 45 ff AufenthV)

Hinweis: Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden.

Links und Broschüren

Anerkennung in Deutschland

Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: > For skilled workers (anerkennung-in-deutschland.de)

Anerkennungsberatung im Ausland: ProRecognition

In einigen Ländern gibt es Annerkennugsberatungsstellen vor Ort: > ProRecognition Beratungsstellen

Erklärvideo: Das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Der kürzere Weg nach Brandenburg (muss vom zukünftigen Arbeitgebenden beantragt werden): > zum YouTube-Video

Ankommen in Brandenburg: Willkommen in Brandenburg!-Beratungsstellen

PDF-Dokument mit regionalen Ansprechpartnern in den Brandenburger Landkreisen

Einwohnermeldeämter

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