5 Schritte für eine erfolgreiche Erwerbsmigration
Wenn Sie eine Arbeitsstelle in Deutschland gefunden haben und eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben, können Sie eine Visum nach § 18a AufenthG beziehungsweise § 18b AufenthG beantragen und in Deutschland als Fachkraft arbeiten.
Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 Abs. 1 AufenthG) für eine Einreine nach Brandenburg sind: Reisepass, Finanzierungsnachweis, kein bestehender Ausweisungsgrund. Um erfolgreich ein Visum für eine Erwerbsmigration nach Brandenburg zu erhalten, sollten Sie bereits einen Arbeitgeber haben, der mit Ihnen ein zuverlässiges Arbeitsverhältnis anstrebt. Klären Sie vor der Beantragung eines Einreisevisums, welche Qualifikationen anerkannt werden und welche Sprachkenntnisse für die angestrebte Tätigkeit erforderlich sind.
Schritt 1
Schritt 2 (im Heimatland)
Terminbeantragung bei Deutscher Botschaft
Hinweis: Informieren Sie sich über das Beschleunigte Fachkräfteverfahren – es kann den Einreiseprozess mithilfe Ihres Arbeitgebers verkürzen.
Schritt 3
Auslandsportal | Visa im Überblick (diplo.de) - Das Onlineverfahren wird sukzessive ausgebaut
Hinweis: Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Auslandsvertretung und Bearbeitungsaufwand teilweise erheblich. Informieren Sie sich auf der Webseite der zuständigen Botschaft
Schritt 4 – in Deutschland
Erteilung des Einreisevisums zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung.
Schritt 5
Hinweis: Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden.
Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: > For skilled workers (anerkennung-in-deutschland.de)
In einigen Ländern gibt es Annerkennugsberatungsstellen vor Ort: > ProRecognition Beratungsstellen
Der kürzere Weg nach Brandenburg (muss vom zukünftigen Arbeitgebenden beantragt werden): > zum YouTube-Video
PDF-Dokument mit regionalen Ansprechpartnern in den Brandenburger Landkreisen