EU-Bürgerinnen und -Bürger und EFTA-Staaten

Einwanderungszweck: Studium

Wenn Sie aus einem Land der Europäischen Union oder der EFTA-Staaten kommen, können Sie jedes beliebige Studium in Brandenburg aufnehmen.

In Brandenburg erwarten Sie vielfältige Möglichkeiten zu studieren. Um in Deutschland studieren zu können, benötigen Sie einen Schulabschluss, der Sie für ein Studium qualifiziert (Hochschulzugangsberechtigung). Als EU-Bürgerin und -Bürger können Sie durch die Freizügigkeit auch ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie brauchen für die Einreise nur einen gültigen Personalausweis oder einen vergleichbaren Identitätsnachweis. Dasselbe gilt, wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger Liechtensteins, Islands, Norwegens oder der Schweiz sind. In Brandenburg gibt es das ESiSt-Netzwerk, welches das Ziel hat, internationale Studieninteressierten den Zugang zu den Hochschulen des Netzwerks zu ermöglichen. Dafür bieten die 8 beteiligten Hochschulen Sprach- und Fachkurse an, die mit einer Hochschulzugangsprüfung abgeschlossen werden. Wurde die Prüfung erfolgreich bestanden, kann man sich für ein Studium in dem Studienbereich bewerben.  Übrigens ist es auch möglich in Brandenburg dual zu studieren! Ein Duales Studium kombiniert das Hochschulstudium mit der praktischen Ausbildung in einem Unternehmen. Mehr dazu finden Sie in unserem Fachkräfteportal. Sie können sich auch direkt an das International Office ihrer Wunsch-Hochschule wenden.

Allgemeine Voraussetzungen

Für die Zulassung zum Studium benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung und / oder einen anerkannten Studienabschluss

Einreise und Aufenthalt

Bürgerinnen und Bürger der EU, der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens und Islands brauchen für die Einreise nach Deutschland nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. (EU-Freizügigkeit). Beachten Sie, dass Sie sich für die Dauer von drei Monaten in Deutschland aufhalten können. Im Land Brandenburg gibt es, wie in ganz Deutschland, eine Meldepflicht. Bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland müssen Sie sich spätestens 14 Tage nach der Einreise beim zuständigen Einwohnermeldeamt mit ihrer Wohnadresse anmelden.
 

Wichtige Hinweise / Besonderheiten

Sprachkurse belegen: Sie müssen für einen deutschsprachigen Studiengang ausreichende Sprachkenntnisse haben! Das ESiSt-Netzwerk↗ Brandenburg unterstützt Sie dabei!

Links und Broschüren

ESiSt-Netzwerk Brandenburg

Das Netzwerk ESiSt bereitet internationale Studieninteressierte sprachlich und fachlich auf ein Hochschulstudium in Brandenburg vor.

Hochschulen in Brandenburg

Übersicht Hochschulen in Land Brandenburg (inkl. Auflistung International Offices)

Duales Studium Brandenburg

Angebote von Dualen Studienplätzen in Brandenburg

Checkliste Studium für ausländische Studenten

Make it in Germany↗ – Webseite der Bundesrepublik Deutschland

Einwohnermeldeämter

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