5 Schritte für eine erfolgreiche Erwerbsmigration

Blaue Karte EU für Fachkräfte mit hoher Berufsqualifikation

Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) ist ein Visum zur Arbeitsaufnahme und richtet sich an Angehörige von Ländern außerhal der EU die in Brandenburg arbeiten möchten. Die Voraussetzung dafür sind ein akademischer Abschluss, Bildungsabschlüsse mit mindestens drei Jahre Ausbildungsdauer oder eine bisherige Beschäftigung als IT-Fach- und Führungskraft auch ohne formale Qualifikation (§ 18g Abs. 2 AufenthG). Um dieses Visum zu erhalten, muss eine der Qualifikation entsprechende Beschäftigung mit einem bestimmten Gehalt vorliegen. Dafür bietet dieses Visum zahlreiche Vorteile wie kürzere Fristen für den Erhalt der Niederlassungserlaubnis, vereinfachter Familiennachzug ohne Anforderung an Sprachkenntnisse und Nachweis von ausreichend Wohnraum für die Familie sowie die Möglichkeitdes Nachzugs von Eltern und Schwiegereltern.

Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 Abs. 1 AufenthG) für eine Einreine nach Brandenburg sind: Reisepass, Finanzierungsnachweis, kein bestehender Ausweisungsgrund. Um erfolgreich das Visum "Blaue Karte EU" für eine Erwerbsmigration nach Brandenburg zu erhalten, benötigen Sie bereits einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber mit einer Anstellungsgarantie von mindetens 6 Monaten. Klären Sie vor der Beantragung eines Einreisevisums, welche Qualifikationen anerkannt werden und welche Sprachkenntnisse für die angestrebte Tätigkeit erforderlich sind.

Schritt 1

Voraussetzungen prüfen

  • Gleichwertigkeit oder Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschul- oder Berufsabschlusses, ggf. Berufsausübungserlaubnis.

    - Informationen über die Anerkennung von Hochschulabschlüssen: Anabin.kmk.org

    - Informationen über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen: Für Fachkräfte (anerkennung-in-deutschland.de)
     
  • Beschäftigung in Deutschland angemessen der Qualifikation
  • konkretes Jobangebot in Deutschland oder gültiger Arbeitsvertrag mit mindestens 6 Monaten Beschäftigungsdauer
  • Erforderliches Bruttojahresgehalt in Regelberufen von mindestens 45.300 € (Jahr 2024) und 41.041,80 € (Jahr 2024) für  Engpassberufe (Liste der Engpassberufe) sowie für Berufseinsteiger/Berufseinsteigerinnen 
  • Sonderfall: IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation + mind. drei Jahre Berufserfahrung auf Hochschulniveau + konkretes Jobangebot als IT-Fachkraft oder gültiger Arbeitsvertrag (mind. sechs Monate Beschäftigungsdauer): Jahresbruttogehalt von mindestens 41.041,80 € (Jahr 2024) 
     

Voraussetzungen Blaue Karte EU für IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation

  • konkretes Jobangebot als IT-Fachkraft
  • Beschäftigung in Deutschland angemessen der Qualifikation
  • Arbeitsvertrag mit mindestens 6 Monaten Beschäftigung
  • mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich in vergangenen 7 Jahren
  • mindestens Bruttojahresgehalt von 41.041,80 € brutto (Jahr 2024) 

Schritt 2 (im Heimatland)

Terminbeantragung bei Deutscher Botschaft

Hinweis: Informieren Sie sich über das Beschleunigte Fachkräfteverfahren – es kann den Einreiseprozess mithilfe Ihres Arbeitgebers verkürzen.

Schritt 3

Visum beantragen

Hinweis: Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Auslandsvertretung und Bearbeitungsaufwand teilweise erheblich. Informieren Sie sich auf der Webseite der zuständigen Botschaft

Schritt 4 – in Deutschland

Einreise nach/Ankunft in Deutschland

Erteilung des Einreisevisums zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung.

  • Für die Erteilung des Einreisevisums ist die Vorlage einer gültigen Krankenversicherung nötig.
  • Nach der Einreise muss eine neue Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen werden.
  • Die Reise nach Deutschland buchen.

Schritt 5

Aufenthaltstitel am Wohnort beantragen

  • Wohnadresse in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anmelden (innerhalb von zwei Wochen nach der Ankunft)
    Einwohnermeldeämter in Brandenburg
  • Termin bei zuständiger Ausländerbehörde buchen
    - Finden Sie Ihre zuständige Ausländerbehörde: BAMF-NAvI - Behörden
  • Liste der erforderlichen Unterlagen bei der Ausländerbehörde erfragen und vorbereiten
  • Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung (§§ 18a, 18b AufenthG) beantragen.
  • Gebühren können bis zu 100 € betragen (§ 45 ff AufenthV)

Hinweis: Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden.

Links und Broschüren

Erklärvideo: Blaue Karte EU

auf YouTube ansehen

Erklärvideo: Als IT-Fachkraft in Deutschland durchstarten

auf YouTube ansehen

Erforderliche Deutschkenntnisse

Je nach Visumart, können unterschiedliche Deutschkenntnisse zur Voraussetzung gehören (PDF-Dokument)

Anerkennung von Hochschulabschlüssen

Bewertung von nicht nichtdeutschen Hochschulabschlüssen: Anabin.kmk.org

Informationen über die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen

 Für Fachkräfte – anerkennung-in-deutschland.de

Anerkennung in Deutschland

Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: For skilled workers (anerkennung-in-deutschland.de)

Anerkennungsberatung im Ausland: ProRecognition

In einigen Ländern gibt es Annerkennugsberatungsstellen vor Ort: ProRecognition Beratungsstellen

Erklärvideo: Das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Der kürzere Weg nach Brandenburg (muss vom zukünftigen Arbeitgebenden beantragt werden): zum YouTube-Video

Ankommen in Brandenburg: Willkommen in Brandenburg!-Beratungsstellen

PDF-Dokument mit regionalen Ansprechpartnern in den Brandenburger Landkreisen

Ausländerbehörden

Finden Sie die für Sie zuständige Ausländerbehörde finden: BAMF-NAvI - Behörden

zuständige Botschaft finden

Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen

Einwohnermeldeämter

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