5 Schritte für eine erfolgreiche Erwerbsmigration
Mit dem Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene können Personen mit bereits erworbenen berufspraktischen Kenntnissen im in Deutschland angestrebten Beruf in allen nicht reglementierten Bereichen einreisen (§ 19c Abs. 2 AufenthG in Verbindung mit § 6 BeschV). Eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses in Deutschland ist dafür nicht notwendig.
Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 Abs. 1 AufenthG) für eine Einreine nach Brandenburg sind: Reisepass, Finanzierungsnachweis, kein bestehender Ausweisungsgrund. Um erfolgreich ein Visum für eine Erwerbsmigration nach Brandenburg zu erhalten, sollten Sie bereits ein konkretes Jobangebot in Deutschland, oder einen gültigen Arbeitsvertrag haben. Klären Sie vor der Beantragung eines Einreisevisums, die Gleichwertigkeit Ihres nicht in Deutschland erworbenen Berufs-, oder Hochschulabschlusses.
Schritt 1
Schritt 2 (im Heimatland)
Hinweis: Informieren Sie sich über das Beschleunigte Fachkräfteverfahren – es kann den Einreiseprozess mithilfe Ihres Arbeitgebers verkürzen.
Schritt 3
Note: Processing times vary considerably depending on the diplomatic mission and the amount of work involved. Please check the website of the relevant embassy for more information.
Schritt 4 – in Deutschland
Schritt 5
Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden.
„Anerkennung in Deutschland“: For skilled workers (anerkennung-in-deutschland.de)
In einigen Ländern gibt es Annerkennugsberatungsstellen vor Ort: ProRecognition Beratungsstellen
Der kürzere Weg nach Brandenburg (muss vom zukünftigen Arbeitgebenden beantragt werden): zum YouTube-Video
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