5 Schritte für eine erfolgreiche Erwerbsmigration

Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene

Mit dem Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene können Personen mit bereits erworbenen berufspraktischen Kenntnissen im in Deutschland angestrebten Beruf in allen nicht reglementierten Bereichen einreisen (§ 19c Abs. 2 AufenthG in Verbindung mit § 6 BeschV). Eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses in Deutschland ist dafür nicht notwendig. 

Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 Abs. 1 AufenthG) für eine Einreine nach Brandenburg sind: Reisepass, Finanzierungsnachweis, kein bestehender Ausweisungsgrund. Um erfolgreich ein Visum für eine Erwerbsmigration nach Brandenburg zu erhalten, sollten Sie bereits ein konkretes Jobangebot in Deutschland, oder einen gültigen Arbeitsvertrag haben. Klären Sie vor der Beantragung eines Einreisevisums, die Gleichwertigkeit Ihres nicht in Deutschland erworbenen Berufs-, oder Hochschulabschlusses. 

Schritt 1

Voraussetzungen prüfen

  • Im Ausland staatlich anerkannter Hochschul- oder Berufsabschluss (bei Berufsabschlüssen: mind. zwei Jahre Ausbildungsdauer). 
    - Informationen über die Anerkennung von Hochschulabschlüssen: Anabin.kmk.org
    - Informationen über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen: Für Fachkräfte (anerkennung-in-deutschland.de)
  • konkretes Jobangebot in Deutschland oder gültiger Arbeitsvertrag
  • erforderliches Bruttojahresgehalt in nicht-reglementierten Berufen von mindestens 43.470 € (Jahr 2025) und mind. 53.130 € bei Personen über 45 Jahren (2025). Ausnahme für Gehaltsschwelle: Der Arbeitgeber ist tarifgebunden und zahlt nach Tarif
  • Sonderfall: Bei IT-Fachkräften mit Berufserfahrung entfällt der Nachweis der formalen Hochschul- oder Berufsqualifikation. Sie benötigen mind. 2 Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich innerhalb der letzten 5 Jahre.

Schritt 2 (im Heimatland)

Terminbeantragung bei Deutscher Botschaft


Hinweis: Informieren Sie sich über das Beschleunigte Fachkräfteverfahren – es kann den Einreiseprozess mithilfe Ihres Arbeitgebers verkürzen.

Schritt 3

Visum beantragen

Note: Processing times vary considerably depending on the diplomatic mission and the amount of work involved. Please check the website of the relevant embassy for more information.

Schritt 4 – in Deutschland

Einreise nach/Ankunft in Deutschland

  • Erteilung des Einreisevisums zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung.
    - für die Erteilung des Einreisevisums ist die Vorlage einer gültigen Krankenversicherung nötig;
    nach der Einreise muss eine neue Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen werden.
  • Die Reise nach Deutschland buchen.

Schritt 5

Aufenthaltstitel am Wohnort beantragen

  • Wohnadresse in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anmelden (innerhalb von zwei Wochen nach der Ankunft): Einwohnermeldeämter in Brandenburg
  • Termin bei zuständiger Ausländerbehörde buchen: Ausländerbehörden in Brandenburg
  • Liste der erforderlichen Unterlagen bei der Ausländerbehörde erfragen und vorbereiten
  • Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung (§19c Abs. 2 AufenthG i. V. m. § 6 BeschV) beantragen.
  • Gebühren können bis zu 100 € betragen (§ 45 ff AufenthV)
     

Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden.

Links und Broschüren

Icon Broschüre zeigt einen stilisierten gefalteten Flyer
Finden Sie Ihre zuständige Botschaft

Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen

Anerkennungsfinder

„Anerkennung in Deutschland“: For skilled workers (anerkennung-in-deutschland.de)

Anerkennungsberatung im Ausland: ProRecognition

In einigen Ländern gibt es Annerkennugsberatungsstellen vor Ort: ProRecognition Beratungsstellen

Erklärvideo: Das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Der kürzere Weg nach Brandenburg (muss vom zukünftigen Arbeitgebenden beantragt werden): zum YouTube-Video

Einwohnermeldeämter

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Ausländerbehörde

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