5 Schritte für eine erfolgreiche Erwerbsmigration
Mit dem Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene können Personen mit bereits erworbenen berufspraktischen Kenntnissen im in Deutschland angestrebten Beruf in allen nicht reglementierten Bereichen einreisen (§ 19c Abs. 2 AufenthG in Verbindung mit § 6 BeschV). Eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses in Deutschland ist dafür nicht notwendig.
Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 Abs. 1 AufenthG) für eine Einreine nach Brandenburg sind: Reisepass, Finanzierungsnachweis, kein bestehender Ausweisungsgrund. Um erfolgreich ein Visum für eine Erwerbsmigration nach Brandenburg zu erhalten, sollten Sie bereits ein konkretes Jobangebot in Deutschlang, oder einen gültigen Arbeitsvertrag haben. Klären Sie vor der Beantragung eines Einreisevisums, die Gleichwertigkeit Ihres nicht in Deutschland erworbenen Berufs-, oder Hochschulabschlusses.
Schritt 1
a) Anerkennung beruflicher Qualifikationen: Gleichwertigkeit oder Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschul- oder Berufsabschlusses (Ausbildungsdauer mindestens 2 Jahre); ggf. Berufsausübungserlaubnis
- Informationen über die Anerkennung von Hochschulabschlüssen: Anabin.kmk.org
- Informationen über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen: Für Fachkräfte (anerkennung-in-deutschland.de)
oder
b) ausländischer Berufsabschluss an deutscher AHK
- Informationen über die Bestätigung von Berufsqualifikation an einer deutschen Auslandshandelskammer (AHK) der Kategorie A: BIBB / AHK-Berufsbildungszertifikate sowie Kontaktdaten aller AHK weltweit
und
* Für die Prüfung der Berufserfahrung beteiligt die jeweilige Auslandsvertretung die Bundesagentur für Arbeit in Deutschland. Als Nachweise werden Arbeitszeugnisse oder Bestätigungen ehemaliger Beschäftigungsbetriebe benötigt.
Schritt 2 (im Heimatland)
Hinweis: Informieren Sie sich über das Beschleunigte Fachkräfteverfahren – es kann den Einreiseprozess mithilfe Ihres Arbeitgebers verkürzen.
Schritt 3
Hinweis: Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Auslandsvertretung und Bearbeitungsaufwand teilweise erheblich. Informieren Sie sich auf der Webseite der zuständigen Botschaft.
Schritt 4 – in Deutschland
Erteilung des Einreisevisums zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung.
Schritt 5
Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden.
In einigen Ländern gibt es Annerkennugsberatungsstellen vor Ort: ProRecognition Beratungsstellen
Der kürzere Weg nach Brandenburg (muss vom zukünftigen Arbeitgebenden beantragt werden): zum YouTube-Video
PDF-Dokument mit regionalen Ansprechpartnern in den Brandenburger Landkreisen
Je nach Visumsart sind unterschiedliche Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich:
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