Sie sind Veranstalter*in und haben Ausfälle bei einem Event zu beklagen?
Der Sonderfonds unterstützt (Kultur-) Veranstalter, die Schäden aus coronabedingten Absagen und Minderauslastungen bei Veranstaltungen zu verzeichnen haben.
Antragsberechtigt sind Veranstalter von Kulturveranstaltungen nach Art. 53 AGVO.
Dieses Hilfsprogramm unterstützt Veranstalter mit zwei Modulen:
- die Wirtschaftlichkeitshilfe unterstützt Veranstaltungen mit hygienebedingt reduzierter Teilnehmerzahl (und maximal 2.000 Teilnehmern) mit einem Zuschuss zu den Ticketeinnahmen
- die Ausfallabsicherung für größere…