Amt Elsterland (Land als Arbeitgeber)
Das Amt Elsterland im Landkreis Elbe – Elster hat aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode des Amtsinhabers die Stelle des
Amtsdirektors (m/w/d)
zum 1. Februar 2026 neu zu besetzen.
Die Stellenausschreibung richtet sich gleichermaßen an Frauen, Männer und Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen. In der folgenden Stellenausschreibung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit eine männliche Form verwendet.
Das Amt Elsterland besteht aus den Gemeinden Schönborn, Rückersdorf, Tröbitz, Schilda und Heideland mit etwa 4.500 Einwohnerinnen und Einwohnern auf einer Verwaltungsfläche von 113,93 km² und liegt im Süden des Landes Brandenburg.
Gemäß § 138 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ist der Amtsdirektor Hauptverwaltungsbeamter. Er wird vom Amtsausschuss für die Dauer von acht Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit gewählt. Der Amtsdirektor ist Dienstvorgesetzter der Angestellten und als Leiter der Amtsverwaltung zuständig für die Aufbau- und Ablauforganisation. In seiner Funktion als Amtsdirektor ist er rechtlicher Vertreter sowie Repräsentant des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden. Er muss in der Lage sein, die Beschlüsse des Amtsausschusses, wie auch der Gemeindevertretungen, sowohl fachlich als auch rechtmäßig vorzubereiten und auszuführen. Die Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, die Auftragsangelegenheiten und die Maßnahmen der Aufsichtsbehörden hat er umzusetzen.
Gesetzliche Voraussetzungen:
Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Wahl zum Amtsdirektor und zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß dem Beamtengesetz für das Land Brandenburg (LBG) in Verbindung mit dem Beamtenstatusgesetz (BeamStG). Weiter erfüllen Sie die gesetzlichen Qualifikationsanforderungen für das Wahlamt gemäß der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Insbesondere besitzen Sie mindestens die Befähigung zum gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine vergleichbare Qualifikation (§ 138 Absatz 1 BbgKVerf).
Anforderungen:
Wir bieten Ihnen:
Auf § 12 Absatz 1 in Verbindung mit § 59 Absatz des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) wird hingewiesen.
Bewerbungsunterlagen:
Wir freuen uns über Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagefähigen und vollständigen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild, Arbeits- und Schulzeugnisse, aktuelles Führungszeugnis, Nachweis der Fahrerlaubnis sowie gegebenenfalls Referenzen). Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag mit dem Kennwort „Bewerbung AD“ bis zum 31. Juli 2025 an:
Amt Elsterland
Vorsitzender Amtsausschuss
Kindergartenstraße 2a
03253 Schönborn
oder per E-Mail zusammengefasst als ein PDF-Dokument an: bewerbung@elsterland.de
Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind bei gleicher Eignung und Befähigung ausdrücklich erwünscht. Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet. Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte beziehungsweise gleichgestellte behinderte Menschen ist mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage entsprechender amtlicher Nachweise erforderlich. Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Sofern eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht wird, ist ein adressierter und frankierter Rückumschlag beizufügen.
Mit der Zusendung der Bewerbungsunterlagen erklären sich die Bewerber einverstanden, dass die erforderlichen persönlichen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verarbeitet und elektronisch gespeichert werden.
Amt Elsterland