Technisches Finanzamt Cottbus (Land als Arbeitgeber)
Stellenausschreibung
Wir suchen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als
Mitarbeiter/Mitarbeiterin Produktionsnachorganisation (m/w/d)
im Dezernat 3 des Technischen Finanzamtes Cottbus.
Das TFA Cottbus ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg mit mehr als 200 Bediensteten. Wir sind der IT-Dienstleister für die Finanzämter im Land Brandenburg, für die Zentrale Bezügestelle, für andere Bundesländer und sogar für den Bund. Gemeinsam mit den IT-Dienstleistern anderer Bundesländer entwickeln und betreiben wir u.a. die Fachverfahren für die Steuerverwaltung auf Basis sich ständig weiterentwickelnder IT-Technologien.
Das bieten wir Ihnen:
Aufgabenschwerpunkte:
Im Bereich der Produktionsnachorganisation verantworten Sie und das Mitarbeiterteam im Zweischichtbetrieb alle notwendigen Arbeiten zur Sicherstellung des termingerechten Versandes von Brief-, Paket- und Kurierpost – von der Versandvorbereitung bis hin zur Übergabe an den Postdienstleister. Ihnen obliegen hierbei folgende Aufgaben:
Anforderungsprofil:
Formale Anforderungen:
Fachliche Anforderungen:
Außerfachliche Anforderungen:
Bewertung der Stelle:
Der Arbeitsplatz ist mit der E 5 der Entgeltordnung zum TV-L bewertet. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderung der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen unter dem Kennwort „Produktionsnachorganisation“ bis zum 27.06.2025 zu richten an:
Technisches Finanzamt Cottbus Lipezker Straße 45, Haus 2 03048 Cottbus
bevorzugt elektronisch: sylvia.scharath@tfa.brandenburg.de
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß § 26 BbgDSG zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens. Weitere Informationen können Sie dem „Informationsblatt Datenschutz“ auf der Internetseite www.mdf.brandenburg.de entnehmen. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurückgeschickt werden. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Bewerbungskosten und Reisekosten zur einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.
Technisches Finanzamt Cottbus
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