Polizeipräsidium Land Brandenburg (Land als Arbeitgeber)
Das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg trägt mit seinen ca. 7.300 Bediensteten im Leitungsbereich/ Behördenstab, der Direktion Besondere Dienste, dem Landeskriminalamt und den vier Polizeidirektionen zur Sicherheit der rund 2,6 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger bei.
Eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass unsere Polizeikräfte ihre Kernaufgaben erfolgreich erledigen können, ist eine professionelle und leistungsstarke Polizeiverwaltung, die für einen reibungslosen Ablauf aller administrativen Prozesse sorgt.
Im Stabsbereich Personal beim Behördenstab des Polizeipräsidiums ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Selle im höheren Verwaltungsdienst unbefristet zu besetzen:
Dezernentin/ Dezernent (m/w/d) Besonderes Dienstrecht
(bewertet bis Bes.Gr. A 14 BbgBesO bzw. bei Erfüllung der personen- und tätigkeitsbezogenen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 13 TV-L)
Ihre Aufgabenschwerpunkte umfassen insbesondere:
Das bringen Sie mit:
Darüber hinaus erwarten wir:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei der Behörde gemäß § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz abgefordert wird.
Wir bieten Ihnen:
oder wahlweise
beziehungsweise
Darüber hinaus bieten wir:
Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen legt das Polizeipräsidium großen Wert darauf, dass sich die Belange von Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen. Dieser Arbeitsplatz ist daher - im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und Erfordernisse - grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.
Das Polizeipräsidium fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Allen, unabhängig von deren Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), sozialer Herkunft, Alter, Religion, Behinderung, Geschlecht oder sexueller Identität.
Ihre besondere Verpflichtung sieht die Polizei des Landes Brandenburg in der Einstellung behinderter Menschen. Daher werden Bewerbende, die zum Personenkreis schwerbehinderter oder diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung gehören, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Kontakt und Informationen
Für Fragen zum fachlichen Aufgabenbereich steht Ihnen Frau Borchert unter der Telefonnummer (0331) 283-3310 zur Verfügung.
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Müller unter (0331) 283-3313.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und Ausbildungsnachweisen sowie (Arbeits-)Zeugnissen bzw. dienstlichen Beurteilungen bitte bis zum 31. Juli 2026
vorzugsweise an
bewerbung.pp@polizei.brandenburg.de
oder postalisch an das
Polizeipräsidium Land Brandenburg
Behördenstab, Stabsbereich Personal
Kaiser-Friedrich-Str. 143
14469 Potsdam
Bewerbende, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären und nach Möglichkeit Angaben zu ihrer personal-führenden Stelle zu tätigen.
Wenn Sie uns Ihre Unterlagen verschlüsselt zusenden wollen, dann kontaktieren Sie uns bitte zur Übermittlung unseres öffentlichen Schlüssels.
Kosten, die Ihnen im Rahmen Ihrer Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.
Hinweise zum Datenschutz:
Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung der auf der Website www.polizei.brandenburg.de eingestellten Hinweise zum Datenschutz gebeten, mit denen Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg informiert werden.
[1] Vor der erstmaligen Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe wird zur Feststellung der nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Beamtenstatusgesetzes und § 3 Absatz 1 Beamtengesetzes für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz) erforderlichen Voraussetzungen gemäß § 3a des Landesbeamtengesetzes eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde nach § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes eingeleitet.
Polizeipräsidium Land Brandenburg
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