Gemeinde Nordwestuckermark (anderer öffentlicher Arbeitgeber)
Stellenausschreibung
In der Gemeinde Nordwestuckermark ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle in der Kämmerei
als Sachbearbeiter Geschäftsbuchhaltung (m/w/d)
zu besetzen. Die ausgeschriebene Stelle beinhaltet eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden und erfolgt unbefristet.
Die Gemeinde Nordwestuckermark besteht aus den Ortsteilen Ferdinandshorst, Fürstenwerder, Gollmitz, Holzendorf, Kraatz, Naugarten, Röpersdorf/Sternhagen, Schapow, Schönermark und Weggun und erledigt deren Verwaltungsgeschäfte. Die Gemeinde Nordwestuckermark wird von dem Bürgermeister geführt und ist in die Bereiche Hauptamt, Kämmerei und Bau- und Ordnungsamt untergliedert.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Der/Die Bewerber/in sollte folgende Anforderungen erfüllen:
Wir bieten Ihnen:
Wir wertschätzen Vielfalt und möchten, dass sich dies auch in unserer Belegschaft widerspiegelt. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen ist der Nachweis einer Schwerbehinderung bereits mit der Bewerbung beizufügen.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie gerne in unserem Team arbeiten möchten, senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit dem Vermerk „vertrauliche Bewerbungsunterlagen“ bis zum 15.03.2026 an die
Gemeindeverwaltung Nordwestuckermark
Bürgermeister
Amtsstraße 8, 17291 Nordwestuckermark.
oder per E-Mail an: k.hecht@nordwestuckermark.de.
Die Bewerbergespräche sollen ab der 12. KW erfolgen.
Wir bitten bei Versendung per E-Mail darum, die Bewerbungsunterlagen in einer pdf-Datei zusammenzufassen.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber (m/w/d) bis zum 30.09.2026 im Personalamt und werden danach vernichtet.
Aus Kostengründen erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen. Wir bitten daher darum, keine Originale, Mappen u.ä. einzureichen. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden durch die Gemeindeverwaltung Nordwestuckermark nicht erstattet.
Hinweis:
Seit dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Die notwendigen Informationen zur Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten (Artikel 13 DSGVO) erhalten Sie am Ende dieser Ausschreibung.
https://www.lda.brandenburg.de/lda/de/datenschutz/rechtliche-grundlagen/
Gemeinde Nordwestuckermark