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Im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR)ist – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen –die Stelle einer…
Das LBGR übt als Fach- und Vollzugsbehörde die Aufsicht über die Betriebe des Bergbaus in den Ländern Brandenburg und Berlin aus. Für das Land Brandenburg ist das LBGR auch der Staatliche Geologische Dienst (SGD) und Sonderordnungsbehörde zur Abwehr von Gefahren im Bereich des Altbergbaus. Die Aufgaben des LBGR reichen von der Erfassung, Bewertung und Bereitstellung geologischer Daten über Zulassungen für die Aufsuchungen, Gewinnung und Aufbereitung von Rohstoffen bis hin zu Genehmigungen für den Bau von Elektroenergie- und Gasfernleitungen.
Das LBGR ist als Landesoberbehörde dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) des Landes Brandenburg nachgeordnet.