Hilfen für Unternehmen

Brandenburg unterstützt Unternehmen


Die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) unterstützt die Brandenburger Wirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Dies reicht von der Beratung zu Hilfsprogrammen des Landes und des Bundes bis zur Beratung bei betriebswirtschaftlichen Schwierigkeiten, wie beispielsweise akuten Mitarbeiterbedarfen, unterbrochenen Lieferketten oder akuten technologischen Anforderungen für Prozessumstellungen. Die WFBB übernimmt hier die Rolle als Kontakt- und Anlaufstelle für die Brandenburger Wirtschaft ein.

Der direkte Weg zur WFBB? Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr unter: Tel. 0331 - 730 61-222

Sie können auch die WFBB-Regionalcenter unter den unten angegebenen Rufnummern kontaktieren.

Überbrückungshilfe (ÜBH) III PLUS

 

Die Überbrückungshilfe III Plus setzt auf die bisherigen Regelungen der ÜBH III auf.

Gewährt werden Corona-Hilfen des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Freiberufler und Freiberuflerinnen und Soloselbständige. Die Antragstellung erfolgt über Ihre Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und/oder Rechtsanwälte.

Neu sind hierbei:

  • der Förderzeitraum betrifft die Monate Juli - September 2021,
  • Personalkostenhilfe: Personalaufwendungen im Förderzeitraum werden entweder mit der Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) oder mit der Personalkostenpauschale für Personalkosten, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, gefördert.
  • Anwalts- und Gerichtskosten für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit (StaRUG) bis 20.000 Euro pro Monat.

Der Programmstart erfolgt im Juli 2021. Informationen über den Beginn der Antragstellung erhalten Sie bei der ILB.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Beratungshotlines des Bundes:

Prüfen der Antragsberechtigung: 030 1200 21034

E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de

Experten-Hotline des Bundes für prüfende Dritte

Fragen zur Antragsbearbeitung: 030 530 199 322

ILB-Servicehotline

Allgemeine Fragen zur Antragsbearbeitung: 0331 660 2211

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
 

Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Ausbildungsbetriebe in allen Bereichen der Wirtschaft und ausbildende Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen, die in der aktuellen Situation wirtschaftliche Schwierigkeiten haben.

Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können ab Anfang August Ausbildungsprämien bei Erhalt oder Erhöhung ihres Ausbildungsniveaus, Förderung von Ausbildungsvergütung bei Vermeidung von Kurzarbeit und Übernahmeprämien bei Übernahme von Auszubildenden aus pandemiebedingt insolventen Betrieben beantragen.

Detailierte Informationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen sowie zur Antragstellung erhalten Sie hier: Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Neustarthilfe PLUS (Juli-September 2021)

 

Die Neustarthilfe Plus setzt auf die bisherigen Regelungen der Neustarthilfe auf.

Gewährt werden Corona-Hilfen des Bundes für Soloselbständige (mit oder ohne Personengesellschaft), kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten (bis zu 14 Wochen), unständig Beschäftigte (weniger als 7 aufeinanderfolgende Kalendertage), kleine Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

Die Antragstellung erfolgt direkt unter Nutzung des Elsterzertifikats mit einer maximalen Fördersumme von 4.500 EUR oder für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften über Ihre Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und/oder Rechtsanwälte mit einer maximalen Förderhöhe von 18.000 EUR.

Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie bei der ILB

 

BUNDES-Hotline Corona-Sonderprogramme

Prüfen der Antragsberechtigung: 030 1200 21034

ILB-Servicehotline

Allgemeine Fragen zur Antragsbearbeitung: 0331 660 2211

Investitionsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen des Gastgewerbes (Invest-Gast)

 

Für kleine und mittlere Betriebe der gewerblichen Tourismuswirtschaft hat das Land Brandenburg eine neue Förderrichtlinie aufgelegt. Damit sollen notwendige Investitionen in pandemiebedingte Anpassungen und Modernisierungen,  z. B. Digitalisierung, bauliche Modernisierung, Um- und Ausbau, zur Reduktion von Ansteckungsgefahren, gefördert werden.

Mit einer Zuschussquote von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben bis 60.000,00 Euro bietet es hoch attraktive Rahmenbedingungen. Eine Antragstellung ist ab Ende Juni über die ILB möglich.

Ausführliche Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie auf der Seite der ILB.

Sonderfonds Kulturveranstaltungen

 

Der Sonderfonds unterstützt (Kultur-) Veranstalter, die Schäden aus coronabedingten Absagen und Minderauslastungen bei Veranstaltungen zu verzeichnen haben.

Antragsberechtigt sind Veranstalter von Kulturveranstaltungen nach Art. 53 AGVO.

Ab 15. Juni 2021 können Sie Ihre Veranstaltung auf dem Portal sonderfondskulturveranstaltungen.de registrieren und erhalten weiterführende Informationen

Es ist zwingend notwendig, dass Sie Ihre Veranstaltungen vor der geplanten Durchführung über den v. g. Link registrieren. Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung (oder Absage) der Veranstaltung.

Die Auszahlungen übernimmt bundesweit die Kasse der Hansestadt Hamburg.

Weiterführende Informationen zur Antragstellung finden Sie auch auf der Homepage der ILB

Kurzarbeitergeld, Entgeltfortzahlung bei Betriebsschließung und weitere Themen


Haben Sie Fragen zum Kurzarbeitergeld? Wie verhält es sich mit der Entgeltfortzahlung bei Betriebsschließung? Was ist mit der Entgeltfortzahlung von Personen, die unter Quarantäne gestellt sind? Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen finden Sie auf nachfolgenden Internetseiten:

  • Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) hält einen umfangreichen Katalog mit Informationen und Unterstützungsmaßnahmen bereit. Für Informationen dazu klicken Sie bitte hier!
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) informiert über die Fördermöglichkeiten hier.
  • Unter diesem Link informiert die Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld.
  • Wie stelle ich einen betrieblichen Pandemieplan auf? Wo gibt es aktuelle Infos? Ein Mitarbeiter ist infiziert – was tun? Auch der DIHK hat viele wichtige Links und Tipps für Unternehmen zusammengestellt.
  • Einen umfassenden Überblick zu aktuellen Themen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bietet die Website des Landes Brandenburg corona.brandenburg.de. Hier finden Sie neben der aktuellen Eindämmungsverordnung auch Kontaktadressen, Telefonnummern und weitere nützliche Hinweise im Zusammenhang mit Corona zu Gesundheitsämtern, Öffentlichem Personennahverkehr, Schulen etc.

Ihre Ansprechpartner in den Regionalcentern


Regionalcenter Nordwest-Brandenburg (Landkreise Havelland, Ostprignitz-Ruppiner, Prignitz)
Regionalcenterleiter
Jörg Duchrau
T +49 3391 – 775-212
F +49 3391 – 512-923
joerg.duchrau@atwfbb.de

Regionalcenter Nordost-Brandenburg (Landkreise Oberhavel, Barnim, Uckermark)
Teamleiter Regionalcenter und Regionalcenterleiter
Dr. Heinz Roth
T +49 3334 – 81877-10
F +49 3334 – 81877-11
heinz.roth@atwfbb.de

Regionalcenter Ost-Brandenburg (Landkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree und die Stadt Frankfurt (Oder))

Teamleiter Regionalcenter und Regionalcenterleiter
Dr. Heinz Roth
T +49 3334 – 81877-10
F +49 3334 – 81877-11
heinz.roth@atwfbb.de

Regionalcenter Süd-Brandenburg (Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und die Stadt Cottbus)
Regionalcenterleiter und stellv. Teamleiter Regionalcenter
Torsten Maerksch
T +49 355 – 784 22-14
F +49 355 – 784 22-11
torsten.maerksch@atwfbb.de

Regionalcenter Mitte/West-Brandenburg (Landkreise Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark sowie die Städte Potsdam und Brandenburg a. d. Havel)
Regionalcenterleiterin
Verena Klemz
T +49 331 – 730 61-119
F +49 331 – 730 61-249
verena.klemz@atwfbb.de