5 Schritte für eine erfolgreiche Erwerbsmigration
Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) ist ein Visum zur Arbeitsaufnahme und richtet sich an Angehörige von Ländern außerhal der EU die in Brandenburg arbeiten möchten. Die Voraussetzung dafür sind ein akademischer Abschluss, Bildungsabschlüsse mit mindestens drei Jahre Ausbildungsdauer oder eine bisherige Beschäftigung als IT-Fach- und Führungskraft auch ohne formale Qualifikation (§ 18g Abs. 2 AufenthG). Um dieses Visum zu erhalten, muss eine der Qualifikation entsprechende Beschäftigung mit einem bestimmten Gehalt vorliegen. Dafür bietet dieses Visum zahlreiche Vorteile wie kürzere Fristen für den Erhalt der Niederlassungserlaubnis, vereinfachter Familiennachzug ohne Anforderung an Sprachkenntnisse und Nachweis von ausreichend Wohnraum für die Familie sowie die Möglichkeitdes Nachzugs von Eltern und Schwiegereltern.
Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 Abs. 1 AufenthG) für eine Einreine nach Brandenburg sind: Reisepass, Finanzierungsnachweis, kein bestehender Ausweisungsgrund. Um erfolgreich das Visum "Blaue Karte EU" für eine Erwerbsmigration nach Brandenburg zu erhalten, benötigen Sie bereits einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber mit einer Anstellungsgarantie von mindetens 6 Monaten. Klären Sie vor der Beantragung eines Einreisevisums, welche Qualifikationen anerkannt werden und welche Sprachkenntnisse für die angestrebte Tätigkeit erforderlich sind.
Schritt 1
Voraussetzungen Blaue Karte EU für IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation
Schritt 2 (im Heimatland)
Terminbeantragung bei Deutscher Botschaft
Hinweis: Informieren Sie sich über das Beschleunigte Fachkräfteverfahren – es kann den Einreiseprozess mithilfe Ihres Arbeitgebers verkürzen.
Schritt 3
Auslandsportal | Visa im Überblick (diplo.de) - Das Onlineverfahren wird sukzessive ausgebaut
Hinweis: Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Auslandsvertretung und Bearbeitungsaufwand teilweise erheblich. Informieren Sie sich auf der Webseite der zuständigen Botschaft
Schritt 4 – in Deutschland
Erteilung des Einreisevisums zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung.
Schritt 5
Hinweis: Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden.
Je nach Visumart, können unterschiedliche Deutschkenntnisse zur Voraussetzung gehören (PDF-Dokument)
Bewertung von nicht nichtdeutschen Hochschulabschlüssen: > Anabin.kmk.org
Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: > For skilled workers (anerkennung-in-deutschland.de)
In einigen Ländern gibt es Annerkennugsberatungsstellen vor Ort: > ProRecognition Beratungsstellen
Der kürzere Weg nach Brandenburg (muss vom zukünftigen Arbeitgebenden beantragt werden): > zum YouTube-Video
PDF-Dokument mit regionalen Ansprechpartnern in den Brandenburger Landkreisen
Finden Sie die für Sie zuständige Ausländerbehörde finden: > BAMF-NAvI - Behörden
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