Staatliches Schulamt Cottbus - Bereich Schulamt (Land als Arbeitgeber)
Das Staatliche Schulamt Cottbus beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, die Stelle als
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
gem. § 14 Absatz 1 Nr. 3 TzBfG zunächst längstens zum 28. Februar 2027 in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 9b TV-L bewertet.
Das Staatliche Schulamt Cottbus ist eine untere Schulbehörde und als sonstige untere Landesbehörde dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zugehörig. Die diesbezügliche regionale Zuständigkeit erstreckt sich auf die Landkreise Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und die kreisfreie Stadt Cottbus.
Aufgabengebiete:
Wir bieten Ihnen:
Unabdingbare Anforderungen:
Sonstige Anforderungen:
Bewerbung
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist für Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderung der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Ihre ausführliche Bewerbung (tabellarische Darstellung des bisherigen persönlichen/beruflichen Werdegangs, Qualifikationsnachweise, aktuelle Zeugnisse) senden Sie bitte per E-Mail als pdf-Datei bis zum 13. März 2026 unter Angabe der Kennziffer „öSA – Recht“ im Betreff an:
Bewerbung-Verwaltung.CB@schulaemter.brandenburg.de
oder an:
Staatliches Schulamt Cottbus
Personal-Verwaltung
Calauer Straße 71
03048 Cottbus
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurückgeschickt werden. Reichen Sie daher keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Bitte achten Sie darauf, dass sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache bzw. Übersetzung eingereicht werden müssen. Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir, eine beglaubigte Übersetzung ihres Bildungsabschlusses sowie den Nachweis der Gleichwertigkeit einzureichen.
Hinweise zum Datenschutz
Die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet. Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind oder die Einwilligung widerrufen, kann die Bewerbung in diesem Stellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Weiterführende Hinweise entnehmen Sie bitte nachfolgendem Link:
https://schulaemter.brandenburg.de/lehrer-gesucht/information-zum-datenschutz.html
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