Landkreis Uckermark (anderer öffentlicher Arbeitgeber)
Sie haben Freude daran, Menschen zu unterstützen und zu beraten?
Dann könnte das genau die richtige Position für Sie sein! Der Landkreis Uckermark sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet bis zum Ablauf des 31.12.2027, einen engagierten Verfahrenslotsen (m/w/d) im Jugendamt.
Ihre Aufgaben:
Es sollte die Bereitschaft zum mobilen Arbeiten vorliegen.
Sie bringen mit:
eine Qualifikation als Diplom-Verwaltungswirt (m/w/d) oder ein vergleichbarer Abschluss für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst umfassende Kenntnisse im Verwaltungsrecht und in den Sozialgesetzbüchern inklusive der angrenzenden Rechtsgebiete systemische Kompetenzen und Kenntnisse hinsichtlich Kindeswohl und Elternbedarfen ausgeprägtes Urteilsvermögen/ausgeprägte Problemlösefähigkeiten Belastbarkeit, Konflikt- und Kritikfähigkeit Empathie und die besondere Fähigkeit zur Gesprächsführung Lern- und Veränderungsbereitschaft, Bereitschaft zur Zusatzqualifikation selbstständiges und umsichtiges Arbeiten hohes Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft
Wir bieten Ihnen:
Haben Sie Interesse?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 05.06.2026 mit Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse etc.) per E-Mail ausschließlich im PDF-Format an personal@uckermark.de.
Bewerbungen inkl. Anlagen per E-Mail, die in anderen Datei-Formaten als im PDF-Format eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Ihre Ansprechpartner:
Fachliche Rückfragen:
Frau Winkler
Telefon: 03984 704948
E-Mail: sekretariat-jugendamt@uckermark.de
Fragen zu Ihrer Bewerbung:
Frau Mönk
Telefon: 03984 70 3211
E-Mail: personal@uckermark.de
Der Landkreis Uckermark verarbeitet die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle zum Zwecke der Bearbeitung des Bewerbungsverfahrens (vgl. § 26 BbgDSG). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Sollte es zu einer Einstellung kommen, ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz in Verbindung mit § 72a SGB VIII notwendig.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Erfahren Sie mehr über den Landkreis Uckermark auf www.uckermark.de.
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