Sonderfonds Kulturveranstaltungen

Sie sind Veranstalter*in und haben Ausfälle bei einem Event zu beklagen? 

Der Sonderfonds unterstützt (Kultur-) Veranstalter, die Schäden aus coronabedingten Absagen und Minderauslastungen bei Veranstaltungen zu verzeichnen haben.

Antragsberechtigt sind Veranstalter von Kulturveranstaltungen nach Art. 53 AGVO.

Dieses Hilfsprogramm unterstützt Veranstalter mit zwei Modulen:

  • die Wirtschaftlichkeitshilfe unterstützt Veranstaltungen mit hygienebedingt reduzierter Teilnehmerzahl (und maximal 2.000 Teilnehmern) mit einem Zuschuss zu den Ticketeinnahmen
  • die Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen (mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmern) übernimmt 80 Prozent der Kosten coronabedingter (Teil-) Absagen oder Verschiebungen

Der ILB-Förderberater Tilo Hönisch erklärt Ihnen, wie die Wirtschaftlichkeitshilfe des Kulturfonds funktioniert und was sie als Betroffene*r tun können. Zum Video.