Mit der Überbrückungshilfe III soll Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberuflern mit finanziellen Zuschüssen geholfen werden, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge des Lockdowns einstellen mussten bzw. nur eingeschränkt tätig sein können (Umsatzeinbruch in einem Monat von 30 Prozent). Der Förderzeitraum umfasst die Monate Januar bis Juni 2021 und in einem definierten Fenster auch die Monate November und Dezember 2020. Weitere Informationen erhalten Sie hier oder auf den Seiten des Bundes.