Staatsanwaltschaft Neuruppin (Land als Arbeitgeber)
Bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin ist zum nächst möglichen Zeitpunkt eine Stelle
als Sachbearbeiterin*in im gehobenen Justizdienst (m/w/d)
(Besoldungsgruppe A9 bzw. EG 9 bTV-L)
unbefristet zu besetzen.
Aufgabengebiete
Formale Anforderungen
Persönliche Anforderungen
Wir bieten Ihnen u.a.:
Einzureichen sind folgende Unterlagen:
Bewertung der Stelle:
Die zu besetzende Stelle ist – bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen/formalen Voraussetzungen – bis zur Entgeltgruppe E 9 b TV-L oder A 9 bewertet.
Besondere Hinweise
Die Bewerberauswahl erfolgt unabhängig von Geschlecht, Behinderung, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Die Tätigkeit ist grundsätzlich für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, erfolgt die Prüfung der Teilzeitwünsche im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.
Das Aufgabengebiet ist für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen grundsätzlich geeignet. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung der Interessen ist der Bewerbung ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten gem. § 26 BbgDSG zweckgebunden für die Besetzung der o.a. Stelle. Diese Daten werden an die mit der Durchführung des Stellenbesetzungsverfahren beauftragten Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft Neuruppin weitergegeben. Eine darüberhinausgehende Nutzung oder Weitergabe der Bewerbungsdaten an Dritte erfolgt nicht.
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, fügen der Bewerbung bitte unter Angabe der personalaktenführenden Dienststelle eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in ihre Personalakte bei.
Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls erklärt sich die Bewerberin/der Bewerber damit einverstanden, dass die Bewerbungsunterlagen auch im Falle einer erfolglosen Bewerbung für die Dauer von zwei Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens aufbewahrt und anschließend nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes vernichtet werden.
Eine Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischennachrichten ist nicht vorgesehen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Kostenerstattung für Auslagen/Reisekosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens nicht möglich ist.
Fühlen Sie sich durch die beschriebenen Aufgabengebiete angesprochen und erfüllen die Voraussetzungen? Dann freuen wir uns über ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 29. Mai 2026 entweder per Post an:
Die Leitende Oberstaatsanwältin
der Staatsanwaltschaft Neuruppin
- Personalverwaltung -
Feldmannstr.1
16816 Neuruppin
oder per E-Mail an:
Bewerbungen@np.sta.brandenburg.de
Auskünfte zu dieser Stellenbeschreibung erhalten Sie unter der Telefonnummer 03391-515 – 3531 (Frau Kloy).
Staatsanwaltschaft Neuruppin
Staatsanwaltschaft Neuruppin
Staatsanwaltschaft Neuruppin