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Stellenbeschreibung | Ausbildung (duales Studium) zur/zum Rechtspfleger/in Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts stellt Rechtspflegeranwärter/innen für den Beruf Rechtspfleger/in ein. Aufgaben einer/eines Rechtspfleger/in: Rechtspfleger/innen sind Beamte/Beamtinnen des gehobenen Justizdienstes und treffen als selbständiges Organ der Rechtspflege in eigener Verantwortung gerichtliche Entscheidungen. Sie sind in der Sache unabhängig und nicht an Weisungen gebunden, sondern nur dem Gesetz unterworfen. Rechtspfleger/innen sind bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt. Der Schwerpunkt der Aufgaben des Rechtspflegerdienstes liegt bei den Amtsgerichten.
Mit diesen Beispielen sind keineswegs alle Sachgebiete genannt, bei denen Rechtspfleger/innen mit wichtigen und weitreichenden Entscheidungen betraut sind. Schon diese Aufzählung vermittelt jedoch ein anschauliches Bild von der Vielseitigkeit des Berufs.
Ablauf der Ausbildung: Die Rechtspflegerausbildung besteht aus einem insgesamt 24-monatigen Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin sowie einer fachpraktischen Ausbildung von 12 Monaten Dauer an den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg. Ziel des dualen Studien- und Ausbildungsganges ist es, in fachtheoretischen Studienzeiten und fachpraktischen Ausbildungszeiten auf wissenschaftlicher Grundlage Rechtspfleger/innen heranzubilden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren allgemeinen fachlichen Kenntnissen befähigt sind, die Anforderungen zu bewältigen, die mit der Erfüllung der Aufgaben nach dem Rechtspflegergesetz und zur Ausübung von Tätigkeiten des gehobenen Dienstes in der Justizverwaltung erforderlich sind. An die Ausbildung schließt sich das staatliche Prüfungsverfahren an, das aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung besteht. Im schriftlichen Examen sind insgesamt 8 Klausuren mit Prüfungsaufgaben aus allen Rechtsgebieten, auf die sich die Rechtspflegerausbildung bezieht, anzufertigen. Das mündliche Examen wird vor einer Prüfungskommission, die bei der Präsidentin des Kammergerichts Berlin berufen wird, abgelegt. Nach der Anfertigung und Anerkennung einer Diplom-Arbeit verleiht die Hochschule für Wirtschaft und Recht den akademischen Grad Diplom-Rechtspflegerin/Diplom-Rechtspfleger.
Vergütung während der Ausbildung: Vom Beginn der Ausbildung an werden Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.371,43 € (Stand 1. Januar 2021) brutto gezahlt. Ist Ihr Interesse geweckt? Dann informieren Sie sich unter: https://olg.brandenburg.de/ogb/de/ausbildung-und-beruf/rechtspflege/
Einstellungsvoraussetzungen: Zur Rechtspflegerausbildung können Bewerber/innen zugelassen werden, welche die Hoch-schulreife, die Fachhochschulreife oder einen entsprechenden als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen und im Zeitpunkt der Einstellung höchstens 40 Jahre alt sind. Die Höchstaltersgrenze gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines und in den Fällen des § 7 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes. Bewerber/innen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt. Bewerber/innen sollten eine ausgeprägte Entscheidungsfreude, eine sehr gute Auffassungsgabe sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein mitbringen. Zudem sollten sie belastbar, kritik- und konfliktfähig sowie flexibel sein. Sie bewerben sich unter Beifügung
online über das Bewerbungsformular: https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/olg/ausbildung/rechtspfleger/index oder per Post an den Präsidenten des Die Bewerbung kann ab sofort bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden. |
Einstufung | gehobener Dienst bzw. vergleichbar |
Berufsfelder | Justiz |
Bewerbungsfrist | 31.10.2022 |
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