Staatsanwaltschaft Neuruppin (Land als Arbeitgeber)
Bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin ist ab sofort
eine unbefristete Stelle für einen Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin
in der Datenerfassung
zu besetzen.
Aufgabengebiete:
Formale Anforderungen:
Persönliche Anforderungen:
Wünschenswert:
Wir bieten Ihnen u. a.:
Bewertung der Stelle:
Die Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) und der Entgeltordnung zum TV-L.
Die Stelle ist - bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen - nach Entgeltgruppe 4 TV- L bewertet. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt in Vollzeit 40 Stunden und verteilt sich auf 5 Tage die Woche.
Besondere Hinweise:
Die Bewerberauswahl erfolgt unabhängig von Geschlecht, Behinderung, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Die Tätigkeit ist grundsätzlich für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, erfolgt die Prüfung der Teilzeitwünsche im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.
Das Aufgabengebiet ist für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen grundsätzlich geeignet. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung der Interessen ist der Bewerbung ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten gem. § 26 BbgDSG zweckgebunden für die Besetzung der o.a. Stelle. Diese Daten werden an die mit der Durchführung des Stellenbesetzungsverfahren beauftragten Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft Neuruppin weitergegeben. Eine darüberhinausgehende Nutzung oder Weitergabe der Bewerbungsdaten an Dritte erfolgt nicht.
Bewerber*innen, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, fügen der Bewerbung bitte unter Angabe der personalaktenführenden Dienststelle eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in ihre Personalakte bei.
Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls erklärt sich der*die Bewerber*in damit einverstanden, dass die Bewerbungsunterlagen auch im Falle einer erfolglosen Bewerbung für die Dauer von zwei Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens aufbewahrt und anschließend nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes vernichtet werden.
Eine Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischennachrichten ist nicht vorgesehen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Kostenerstattung für Auslagen/Reisekosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens nicht möglich ist.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Einstellung die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Fühlen Sie sich durch die beschriebenen Aufgabengebiete angesprochen und erfüllen die Voraussetzungen? Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 12. Dezember 2025 entweder per Post an:
Die Leitende Oberstaatsanwältin
Staatsanwaltschaft Neuruppin
- Personalverwaltung -
Feldmannstraße 1
16816 Neuruppin
oder per E-Mail an:
Bewerbungen@np.sta.brandenburg.de
Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung erteilt Frau Oderwald (03391-515-3691) oder Frau Puschke (03391-515-3701).
Staatsanwaltschaft Neuruppin
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